Bauschutt

Was zählt zur Kategorie Bauschutt?

Bauschutt sind ausschließlich inerte Materialien, die im Boden keine chemischen Stoffe freisetzen und somit nicht das Trinkwasser gefährden. Bauschutt kann daher zur Auffüllung von Kiesgruben verwendet werden und gehört nicht in die Restmülltonne!

  • Mörtel-, Beton- und Mauerwerksbrocken mit nur geringen Mengen an Farb- oder Tapetenanhaftungen
  • Dacheindeckungen aus Ziegel und Beton, Ziegelschutt, Tontöpfe und -schalen
  • Erd- und Bodenaushub, Steine
  • Porzellan, Keramik, Fliesen, Geschirr, Waschbecken etc.
  • Betonitreste (ohne chemische Zusätze)
  • Hartgewordene Zementsäcke

Keine asbesthaltigen Stoffe, kein Heraklit, keine Rigipsplatten, kein Ytong,  kein Teer, kein Baustoff mit organischem oder schadstoffhaltigem Material, kein mineralisches Isoliermaterial!

Die Entsorgungskosten am Wertstoffhof betragen 43,00 €/m³ (Stand Januar 2024).

Größere Mengen Bauschutt sind bei einer Kiesgrube anzuliefern, da am Wertstoffhof nur eine 10cbm-Mulde zur Verfügung steht.

Die Adressen der Kiesgruben im Landkreis sowie für andere Arten von Bauabfällen können Sie unter Downloads einsehen.

Hier erhalten Sie auch weitergehende Informationen zu Bauabfällen.

Downloads