Förderprogramm der Stadt Grafing b.M. zur energetischen Gebäudesanierung von Privathaushalten

Im Interesse eines zukunftsfähigen und nachhaltigen Umgangs mit Energieträgern und aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes hat der Stadtrat der Stadt Grafing beschlossen, ab 1. August 2008 zwei Fördermaßnahmen für die energetische Sanierung von privaten Wohngebäuden umzusetzen.

Die kommunale Förderung soll damit eine Anstoßwirkung für Privathaushalte bewirken, weitergehende Sanierungsmaßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs durchzuführen:

Die Thermografische Analyse des Baubestandes

Die Thermografische Analyse besteht aus einer Befahrung der Außenfassaden und - bei Bedarf - von Teilen des Innenbereichs mit einer Wärmebildkamera sowie einem Erläuterungsbericht, der die ermittelten Problemstellungen aufzeigt und Lösungsansätze diskutiert.

Der Einsatz einer Wärmebildkamera ist führt dem jeweiligen Eigentümer sehr plastisch die Schwachstellen in der Wärmedämmung seines Gebäudes vor Augen.

 

Der Hydraulische Abgleich der Heizungsanlage

Dieses Instrument wurde ausgewählt, da der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage oft für eine weitergehende Förderung durch andere Programme zur Bedingung gemacht wird, zum Beispiel durch die KfW.

Beim korrekten hydraulischen Abgleich werden die Differenzdrücke der einzelnen Heizstränge in der Heizungsanlage ermittelt und auf der Basis hydraulischer Berechnungen durch „einstellbare Hindernisse" im Leitungsnetz wie z. B. Strangregulierungsventile ausgeglichen. Dadurch sollen der Energieaufwand der Pumpen und die Wärmeverluste im Wasserkreislauf reduziert werden.

Bezuschusst wird der Abgleich von

a) neuen Heizungsanlagen (Neubauten oder Austausch von Wärmeerzeugern) 
b) bestehenden Heizungsanlagen mit Brennwerttechnik, Solarunterstützung oder Wärmepumpen
c) bestehenden Heizungsanlagen mit einer nach dem 31.03.2012 eingebauten Hocheffizienzpumpe mit EU-Energielabel A.

Voraussetzung für eine Zuwendung nach Buchstabe a) und b) ist allerdings, dass der hydraulische Abgleich nicht schon anlässlich der Inbetriebnahme der Heizungsanlage durchgeführt wurde. Diese Maßnahme darf nur von einem Fachbetrieb des Heizungs- und Installationshandwerks ausgeführt werden.

Beide Fördermöglichkeiten können für sich oder auch in Kombination bezuschusst werden werden. Die Zuwendung wird ausschließlich für Privathaushalte gewährt, ist dabei auf kleinere Wohngebäude mit max. 8 Wohneinheiten beschränkt.

Die vorgestellten Maßnahmen können nur bezuschusst werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der Ausführung der Maßnahmen noch nicht begonnen wurde. Pro Antragsteller und Wohnobjekt kann nur ein Förderantrag im Kalenderjahr angenommen werden, damit möglichst viele Hauseigentümer in den Genuss einer Zuwendung kommen.

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses sind schriftlich unter Verwendung des von der Stadt Grafing b. M. bestimmten Antragsformblattes zu stellen. Das Formular und die Förderrichtlinie können heruntergeladen werden (siehe Downloads).
Als Kontaktperson innerhalb der Stadtverwaltung steht Frau Christina Spiegel, Rathausgasse 1a, Liegenschaften und Umwelt, Zimmer Nr. 7, Tel. 703-9131, e-mail:  christina.spiegel@grafing.de zur Verfügung.

 

Förderrichtlinie - Gebäudesanierung (PDF)

Zuschussantrag - Gebäudesanierung (PDF)