(1) Die Stadtbücherei Grafing ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedermann zur Verfügung steht.
(2) Die Bücherei ist berechtigt, vor der Zulassung zur Benutzung Einsicht in den Personalausweis/Reisepass des Benutzers zu nehmen, bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung der Eltern notwendig.
(3) Die personenbezogenen Daten werden elektronisch nach gesetzlicher Maßgabe in der Bücherei gespeichert.
§ 2 Leserausweis (Chip-Karte)
Für jeden Benutzer (bzw. Ehepaare oder Geschwister) wird ein Leserausweis angelegt. Jede Namensänderung und jeder Wohnortwechsel ist anzuzeigen. Bei der Abmeldung ist der Leserausweis abzugeben. Bei Verlust der Chip-Karte sind 2,50 € zu entrichten.
§ 3 Verwaltungs- / Mahngebühr
(1) Die Ausleihe der Medien erfolgt - mit Ausnahmen von Wii-Spielen und DVDs - kostenlos. Es wird lediglich eine jährliche Verwaltungsgebühr erhoben. Diese beträgt:
für Erwachsene/Ehepaar 12,00 € gemeinsam jährlich
für Kinder/Jugendliche 1,50 € gemeinsam jährlich
Ausleihung von DVDs und Wii-Spielen (Ausleihdauer 1 Woche) 1,00 € wöchentlich
Die Ausleihe von DVDs und Wii-Spielen erfolgt ausschließlich auf die Erwachsenenkarte, da es sich um gebührenpflichtige Medien handelt.
Fernleihe (pro Buch) 2,50 € Porto
(2) Bei Überschreitung der Leihfrist werden folgende Gebühren fällig:
nach der 1. Mahnung 1,00 € nach der 2. Mahnung 2,50 €
§ 4 Leihfrist / Fernleihe
(1) Die Leihfrist der Medien beträgt 3 Wochen. Eine Verlängerung dieser Leihfrist um den gleichen Zeitraum ist möglich, sofern keine Vorbestellungen auf das betreffende Medium vorliegen. Die Bücherei ist nicht verpflichtet, auf ein entliehenes Medium mehr als eine Voranmeldung vorzunehmen. Sie hat gleichzeitig das Recht, entliehene Medien ohne Angabe von Gründen jederzeit zurückzufordern. Die Bücherei ist berechtigt, die Zahl der verleihbaren Medien pro Benutzer zu beschränken.
(2) Bücher, die sich nicht im Bestand der Stadtbücherei Grafing befinden, können im Rahmen und unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien des Bayerischen Leihverkehrs gegen eine Portogebühr von 2,50 € besorgt werden.
§ 5 Haftung und Behandlung der Medien
(1) Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln und Schäden sind unverzüglich der Büchereileitung zu melden. Das Weiterverleihen an Dritte oder das ständige Ausleihen ein und desselben Mediums sind untersagt. Der Benutzer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten.
(2) Die Ausleihe von Erwachsenenmedien ist ausschließlich auf einen Leserausweis für Erwachsene gestattet.
(3) Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat der Benutzer Ersatz in Höhe des Zeit- oder des Wiederbeschaffungswertes zu leisten, bzw. die Kosten der Schadensregulierung zu übernehmen. Dabei liegt es im Ermessen der Büchereileitung, welcher Wert angesetzt wird.
(4) Die öffentliche Vorführung und der Weiterverleih unserer Videos, MC, CD, CD-ROMs und DVDs ist verboten.
§ 6 Benutzerordnung / Benutzersperre
(1) Mit der Unterschrift auf der Anmeldung erkennt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter die Bestimmungen der Büchereibenutzungsverordnung in vollem Umfang an.
(2) Verstöße gegen die Benutzerordnung können einen befristeten oder dauernden Ausschluss von der Benutzung der Bücherei nach sich ziehen. Hierüber entscheiden die Träger der Bücherei auf Antrag der Büchereileitung.
§ 7 Meldepflicht bei ansteckenden Krankheiten
Der Benutzer hat bei Auftreten einer meldepflichtigen ansteckenden Krankheit in seiner Wohnung die Bücherei davon zu unterrichten. Die Bücherei kann nach ihrer Wahl die Desinfizierung der Medien durch den Benutzer verlangen oder die Medien selbst desinfizieren lassen. Der Benutzer trägt die dadurch entstandenen Kosten.
§ 8 Verhalten in den Büchereiräumen
In den Büchereiräumen sind Essen, Trinken und Rauchen untersagt. Die Benutzer haben darauf zu achten, dass sie durch ihr Verhalten die anderen Benutzer bzw. den Ausleihbetrieb nicht stören. Den Anweisungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.
§ 9 Öffnungszeiten
Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 15.00 - 19.00 Uhr Dienstag von 9.00 - 13.00 Uhr Sonntag von 9.00 - 12.00 Uhr
Schulklassen nach Vereinbarung.
§ 10 Genehmigung und Inkrafttreten
Die Benutzerordnung tritt ab sofort in Kraft.
Grafing, den 1. Januar 2016
Stadt Grafing b/München
Angelika Obermayr
1. Bürgermeisterin
Pfarrkirchenstiftung Grafing
Dr. Anicet Mutonkole-Muyombi
Stadtpfarrer
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