Die Grafinger Stadtverwaltung

Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine zusätzliche Wohnbebauung - Adalbert-Stifter-Straße

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);

Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes zur für eine zusätzliche Wohnbebauung im rückwärtigen Grundstücksteil (Hinterland) der Fl.Nrn. 382/3, 382/4 und 382/8 der Gemarkung Grafing „Adalbert-Stifter-Straße“ im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan zur Innenentwicklung an Ortsrandgrundstücken nach § 13 a BauGB und § 13b BauGB.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der zuständige Bau- und Werksausschuss der Stadt Grafing b.M. hat in der Sitzung am 27.10.2020 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für eine zusätzliche Wohnbebauung im rückwärtigen Grundstücksteil auf den Grundstücken Fl.Nrn. 382/3, 382/4, 382/8, 382/11, 382/12 und 383 der Gemarkung Grafing gefasst. 

Die Grundstücke befinden sich im westlichen Bereich der Einmündung Hesselfurter Straße in die Adalbert-Stifter-Straße und grenzen im Norden an die weitläufige Freifläche Fl.Nr. 381 der Gemarkung Grafing an. Geplant ist die Bebauung mit vier Wohnhäusern mit 3 Vollgeschossen. Das zur Baulandausweisung vorgesehene Grundstück ist Lageplan in roter Farbe gekennzeichnet. 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht.

Das Aufstellungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Die Trennlinie zwischen den Bereichen nach § 13 a BauGB und § 13 b BauGB sind im Bebauungsplan ersichtlich.

Im Bebauungsplanverfahren erfolgt jetzt die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sowie ihrer voraussichtlichen Auswirkungen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Hierfür werden die Planunterlagen in der Zeit vom 

13. März 2023 bis 14. April 2023 

während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in der Bauverwaltung, Rathaus Zimmer Nr. 16, Marktplatz 28, öffentlich dargelegt. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 

Soweit aufgrund von hygienischen Vorsorgemaßnahmen die Zugänglichkeit des Rathauses eingeschränkt ist, wird nach telefonischer Terminvereinbarung (08092/703-3101) die Einsichtnahme innerhalb der genannten Geschäftszeiten gewährleistet. 

Die Planunterlagen werden auch zusätzlich öffentlich ausgelegt (Rathaus, Flur im 1. Obergeschoss) uns sind im Internet einsehbar (https://www.grafing.de). 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen. 

Grafing b.München, 22.02.2023

Stadt Grafing b.München

Christian Bauer

Erster Bürgermeister