Aufstellung des Bebauungsplanes "Schönblick Nord - BA 2"

 

Bekanntmachung 

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 
a) Aufstellung des Bebauungsplanes "Schönblick Nord - BA 2"

für ein Allgemeines Wohngebiet sowie

b) Änderung der Bebauungspläne "Schönblick Nord" und "Am Schönblick"

im beschleunigten Verfahren nach § 215a i.V.m. § 13a BauGB mit Umweltprüfung

Bekanntmachung der Internetveröffentlichung  (§ 3 Abs. 2 BauGB) 

Der Stadtrat hat am 16.10.2018 die Aufstellung eines Bebauungsplans für eine Wohnbebauung auf den derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen am nördlichen Ortsrand der Siedlung  „Schönblick“ beschlossen (Grundstücke Fl.Nrn.  275 und 275/11 der Gemarkung Öxing). Im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 275/11 der Gemarkung Öxing wird der Bebauungsplan „Schönblick Nord“ vom 03.10.2018 geändert. Die Bebauung erfolgt mit Doppelhäuser, Hausgruppen und Einzelhäuser, die über die bestehenden Wohnstraßen (Max-Wagenbauer-Straße und Am Schönblick) erschlossen werden.  

Das Planungsgebiet wurde (ergänzender Aufstellungsbeschluss vom 23.02.2021) erweitert

a)  auf die Grundstücke Fl.Nrn. 275/7, 275/8, 275/9 und 275/10 der Gemarkung Öxing.

Der im geltenden Bebauungsplan  „Schönblick Nord“ vom 03.10.2018 und dem zugehörigen Grünordnungsplan. Der dort an den Nordgrenzen festgesetzte Grünstreifen (Ortsrandeingrünung) wird in den Geltungsbereich einbezogen und künftig als private Grünfläche (Erhaltung der dortigen Gehölze) festgesetzt. Das Grundstück Fl.Nr. 275/10 wird vollständig in den Geltungsbereich einbezogen zur Ausweisung einer zusätzlichen Wohnbebauung.

b)  auf die Grundstücke Fl.Nr. 324/5, 325/7, 675/1 und 675/2 der Gemarkung Öxing.

Die im dortigen Bebauungsplan „Am Schönblick“  vom 07.12.1962 getroffene Festsetzung  über die Geschosszahl und Bauhöhe gilt als funktionslos. Um eine Veränderung des Einfügungsrahmens durch das geplante Neubaugebiet zu verhindern, wird die Geschosszahl und die Bauhöhe für diese Grundstücke wieder neu festgesetzt. 

Die Bebauungsplanaufstellung erfolgte anfänglich im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan zur erweiterten Innenentwicklung gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der abweichende Flächennutzungsplan, der den Planungsbereich des Grundstücks Fl.Nr. 275 der Gemarkung Öxing als „Fläche für die Landwirtschaft“ darstellt, wird im Wege der Berichtigung angepasst. 

Im bisherigen Bebauungsplanverfahren erfolgte vom 29.06.2020 – 31.07.2020 die frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB). Die dabei eingegangenen Stellungnahmen wurden am 23.02.2021 geprüft und der Bebauungsplan geändert. Der (geänderte) Bebauungsplanentwurf vom 23.02.2021 wurde dann in der Zeit vom 19.04.2021 – 28.05.2021 öffentlich ausgelegt. Die in diesem Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden jedoch bisher noch nicht geprüft. 

Das Bebauungsplanverfahren verzögerte sich dann wegen der begleitend abzuschließenden Verträge über die soziale Bodenordnung. Weitere Verzögerungen ergaben sich dann aufgrund der allgemeinverbindlichen Feststellung durch das Bundesverwaltungsgericht vom 18.07.2023, dass die (auch hier angewendete) Ermächtigungsnorm des § 13b BauGB gegen Europarecht (SUP-Richtlinie) verstößt.

Jetzt wurde  mit Wirkung zum 01.01.2024 eine bundesgesetzliche Neuregelung getroffen über die Fortführung der nach § 13b eingeleiteten Bebauungsplanverfahren. Nach der Neuregelung des § 215a BauGB führt die Stadt Grafing  den Bebauungsplan jetzt im beschleunigten Verfahren entsprechend § 215a Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB) fort, und zwar mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Hierzu wird jetzt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt.  Auf eine nochmalige Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird verzichtet. 

Der Entwurf  des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht  sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme werden jetzt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

29.04.2024 bis 31.05.2024 

unter folgender Internetadresse veröffentlicht: https://www.grafing.de/bauen-mobilitaet-umwelt/Bauen-und-Erschliessen/bauleitplanung/in-aufstellung.html 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut

Art der vorhandenen Information

Menschen

Hinweise über zusätzliche Lärmbelastung der vorhandenen Wohngebäude durch die  planbedingte Verkehrszunahme sowie über die vorhandene Verkehrslärmbelastung; Hinweise über Lärmbeeinträchtigungen durch das Trachtenheim; Hinweise über die Geruchsbelastung aus der Biogasanlage; Hinweis über (fehlende) Störfallbetriebe,
Hinweis auf Starkstromleitung, elektromagnetische Strahlung, Geräusche und Eiswurf; Hinweis auf Spielflächen für Kinder und Jugendliche

 

Verkehr, Abwasser

Hinweis zur Erreichbarkeit für Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV; Hinweise über Fußwegeverbindungen außerhalb des Plangebietes; Hinweise über Erschließungsstraße und deren Höhenverlauf; Hinweis zur Abwasserentsorgung und über Leistungsfähigkeit des vorhandenen Kanalnetzes

 

Niederschlagswasser

Baugrunduntersuchung über Boden- und Grundwasserverhältnisse sowie zur Versickerungseignung; Versiegelungswirkung und Oberflächenwasserabfluss; Entwässerungskonzept zur Niederschlagswasserbeseitigung

 

Hochwasser

Hinweise über Höhenverhältnisse; Hinweise über Lage außerhalb von Überschwemmungsgebieten, Hinweis auf Risiken bei Starkregenereignissen

 

Trinkwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer

 

Hinweise zur Trinkwasserversorgung und zur Lage außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten; Hinweise über Grundwasserverhältnisse und deren Flurabstand; Hinweis auf die Wiederöffnung des (verrohrten) Grabens

 

Tiere, Pflanzen,

Natur- und Biotopschutz, Biotopverbund

Artenschutzrechtliche Vorabschätzung mit Relevanzprüfung; naturschutzrechtliches Eingriffs- und Ausgleichskonzept; Hinweise über schutzwürdigen Baumbestand und Schutzabstände; Hinweis über  Lebensräume; Hinweis über Lage außerhalb von gesetzlichen Schutzgebieten

 

Boden, Wald,

Landwirtschaft

Bodengutachten zur Baugrundeignung; Hinweis auf Bodengüte; Hinweis über Bedeutung des Bodens für die Agrarwirtschaft und zur „Umwidmungssperre“;  Hinweise auf (fehlende) Altlasten

 

Landschaft

 

Auswirkung auf Landschaftsbild; Hinweis auf Landschaftsplan

 

Landesplanung, Zersiedelung, Flächensparen

Feststellung zur Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung; Übereinstimmung mit dem Anbindungsgebot; Hinweise zum Flächenspargebot

Nutzung erneuerbarer Energien, Klima

 

Hinweise zur Strom- und Wärmeenergieversorgung; Regelungen über die Solarpflicht; Hinweise zur Grünstruktur für Klimaanpassung; Hinweis über Luftaustausch

Kulturgüter,

sonstige Sachgüter

Hinweise über die (fehlende) Existenz von Bau- und Bodendenkmälern

Wechselwirkungen

Hinweise im Umweltbericht

Zusätzlich zur Internetveröffentlichung stehen während der Veröffentlichungsfrist  im Rathaus (Flur im 1. Obergeschoss),  Marktplatz 28, 85567 Grafing, auch ein öffentlich zugängliches Lesegerät zur Verfügung und werden die genannten Unterlagen öffentlich ausgelegt.

nalnetzesdes vorhandenen Lung und über magnetische Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist  können Stellungnahmen abgegeben werden. Die im Rahmen der früheren öffentlichen Auslegung (19.04.2021 – 28.05.2021) vorgebrachten Stellungnahmen werden dabei berücksichtigt und müssen nicht erneut vorgebracht werden. 

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können  bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. 

Weiter  besteht  im oben genannten Zeitraum während der allgemeinen Geschäftszeiten auch Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und  Zwecke sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Hierfür werden die oben genannten Unterlagen in der Bauverwaltung (Rathaus Zimmer Nr. 16) öffentlich dargelegt. Dabei wird ebenfalls bis 31.05.2024 Gelegenheit zur Äußerung gegeben. 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht vorgebrachten Äußerungen und Stellungnahmen sowie die in der früheren öffentlichen Auslegung (19.04.2021 – 28.05.2021) bereits vorgebrachten Stellungnahmen werden geprüft und fließen dann in die Entscheidung  über den Bebauungsplan ein. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 

 

Grafing b.München, 04.03.2024

Stadt Grafing b.München 

Christian Bauer

Erster Bürgermeister