Bebauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet - "Aiblinger Straße"

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 
Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Allgemeines  Wohngebiet auf den Grundstücken Fl.Nrn. 555 Teilfläche und 588 der Gemarkung Grafing westlich der Aiblinger Straße (Bebauungsplan "Aiblinger Straße – 2. Bauabschnitt"); Bekanntmachung der Internetveröffentlichung  (§ 3 Abs. 2 BauGB) 

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 07.05.2019 den Aufstellungsbeschluss gefasst für die Bebauungsplan zur Ausweisung von Wohnbauflächen westlich der Aiblinger Straße im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 555 (Teilfläche) und 588 der Gemarkung Grafing.

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Planungsziel ist die Schaffung von verbilligtem Mietwohnraum, vor allem für das städtische Grundstück Fl.Nr. 588 der Gemarkung Grafing in Zusammenarbeit mit der BayernHeim GmbH (Unternehmen des Freistaates Bayern) im Rahmen der einkommensorientierten Mietraumförderung. 

Das Planungsgebiet erstreckt sich auf eine Fläche von ca. 9.800 m². Die Bebauung erfolgt durch  3-geschossige Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragen. Die Erschließung erfolgt über die Pfarrer-Aigner-Straße zur Glonner Straße. 

Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren, ursprünglich als Bebauungsplan zur erweiterten Innenentwicklung gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Nach der Feststellung der Ungültigkeit des § 13b BauGB  (Anwendungsvorrang des Europarechts) durch das Bundesverwaltungsgericht am 18.07.2023 wird der Bebauungsplan gemäß der Nachfolgeregelung des § 215a Abs. 1 BauGB  jetzt im beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB fortgeführt. Eine Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) wird durchgeführt. Auf eine nochmalige Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird verzichtet. 

Der Entwurf  des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht  sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme werden jetzt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

11.03.2024 bis 12.04.2024 

unter folgender Internetadresse veröffentlicht: https://www.grafing.de/bauen-mobilitaet-umwelt/Bauen-und-Erschliessen/bauleitplanung/in-aufstellung.html 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut

Art der vorhandenen Information

Menschen

Hinweise über Immissionsbelastung im Baugebiet durch den Verkehrslärm aus der Aiblinger Straße;  Hinweise über Immissionsbelastung außerhalb des Baugebietes durch die  Verkehrszunahme; Hinweis über (fehlende) Störfallbetriebe

 

Verkehr, Abwasser

Verkehrsanbindung und Leistungsfähigkeit der Erschließung;

Verkehrsgutachten; Hinweis zur Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer; Hinweis zur Abwasserentsorgung;

 

Niederschlagswasser

Baugrunduntersuchung über Boden- und Grundwasserverhältnisse sowie Versickerungseignung; Versiegelungswirkung und Oberflächenwasserabfluss; Entwässerungskonzept zur Niederschlagswasserbeseitigung

 

Hochwasser

Hinweise über Hohenverhältnisse und Lage außerhalb von Überschwemmungsgebieten, Hinweis auf Risiken bei Starkregenereignissen

 

Trinkwasser, Grundwasser

 

Hinweise zur Trinkwasserversorgung und zur Lage außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten; Grundwasserverhältnisse und deren Flurabstand

 

Tiere, Pflanzen,

Natur- und Biotopschutz, Biotopverbund

Artenschutzrechtliche Vorabschätzung mit Relevanzprüfung; naturschutzrechtliches Eingriffs- und Ausgleichskonzept, Hinweis über Lage außerhalb von gesetzlichen Schutzgebieten

 

Boden, Wald,

Landwirtschaft

Bodengutachten zur Baugrundeignung; Hinweis auf Bodengüte; Hinweis über Bedeutung des Bodens für die Agrarwirtschaft und zur „Umwidmungssperre“;  Hinweise auf (fehlende) Altlasten

 

Landschaft

 

Auswirkung auf Landschaftsbild; Hinweis auf Landschaftsplan

 

Landesplanung, Zersiedelung, Flächensparen

Feststellung zur Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung; Übereinstimmung mit dem Anbindungsgebot; Hinweise zum Flächenspargebot

Nutzung erneuerbarer Energien, Klima

 

Hinweise zur Strom- und Wärmeenergieversorgung; Regelungen über die Solarpflicht; Hinweise zur Grünstruktur für Klimaanpassung

Kulturgüter,

sonstige Sachgüter

Hinweise über den Umgang mit Bodendenkmälern

Wechselwirkungen

Hinweise im Umweltbericht

 

Zusätzlich zur Internetveröffentlichung stehen während der Veröffentlichungsfrist  im Rathaus der Stadt Grafing b.M. (Flur im 1. Obergeschoss),  Marktplatz 28, 85567 Grafing, auch ein öffentlich zugängliches Lesegerät zur Verfügung bzw. werden die genannten Unterlagen öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist  können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können  bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. 

Weiter  besteht  im oben genannten Zeitraum während der allgemeinen Geschäftszeiten auch Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und  Zwecke sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Hierfür werden die oben genannten Unterlagen in der Bauverwaltung (Rathaus Zimmer Nr. 16) öffentlich dargelegt. Dabei wird ebenfalls bis 12.04.2024 Gelegenheit zur Äußerung gegeben. 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht vorgebrachten Äußerungen und Stellungnahmen werden überprüft und fließen dann in die Entscheidung  über den Bebauungsplan ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 

 

Grafing b.München, 05.02.2024

Stadt Grafing b.München 

Christian Bauer

Erster Bürgermeister