Die Grafinger Stadtverwaltung

Bekanntmachung Sanierungssatzung 2. Änderung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
förmliche Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes für den Altstadtbereich Grafing (Sanierungssatzung);
Erlass der 2. Änderungssatzung zur Änderung der Grenzen des Sanierungsgebietes;
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (§ 143 Abs. 1 Satz 2 BauGB) 

Die Stadt Grafing b.M. hat aufgrund § 142 BauGB am 16.10.2003 die Sanierungssatzung zur förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes für den Altstadtbereich von Grafing erlassen. Damit wird das Gebiet festgelegt, in dem städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen (Städtebauliches Sanierungsverfahren zur Altstadtsanierung).

Der Stadtrat der Stadt Grafing b.M. hat am 13.04.2021 die 2. Satzung zur Änderung der Sanierungssatzung vom 16.10.2003, in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 20.04.2020, beschlossen. Die Satzungsänderung betrifft ausschließlich den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes; im Übrigen bleibt die Sanierungssatzung vom 16.10.2003 unverändert.

Gemäß § 143 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Satzungsbeschluss zur 2. Änderungssatzung der Stadt Grafing b.M. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes im Altstadtbereich (Sanierungssatzung – 2. Änderung) vom 13.04.2021 bekanntgemacht. Die Satzung wird in der Bauverwaltung der Stadt Grafing b.M. (Rathaus, Marktplatz 28, 85567 Grafing, 1. Stock, Zimmer 16) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderungssatzung der Stadt Grafing b.M. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes im Altstadtbereich (Sanierungssatzung – 2. Änderung) in Kraft (§ 143 Abs. 1 Satz 4 BauGB).

Grafing.b.M., 30.06.2021


Christian Bauer
Erster Bürgermeister