Die Grafinger Stadtverwaltung

Update Corona-Virus - Aktuelle und tourismusrelevante Informationen

Die derzeit gültige 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird mit Wirkung zum Samstag, den 06. November angepasst werden und ist bis Mittwoch, den 24. November 2021 gültig (vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen).

1)    Übersicht Anpassungen bei der Krankenhausampel

Den Status der bayernweiten Krankenhausampel können Sie hier einsehen. 

►►► Angesichts der Anpassungen bei der Krankenhausampel sowie der Hotspot-Regelung für Landkreise ist es möglich, dass zum Sonntag, den 07. November 2021 in Bayern die Stufe Gelb eintritt bzw. für den Landkreis Ebersberg sogar Stufe Rot.

Bitte informieren Sie sich deshalb selbstständig über das Covid 19 Dashboard, welches die 7-Tages-Inzidenz sowie die Intensivbetten-Belegung im Landkreis anzeigt. Sollte die rote Stufe im Landkreis erreicht werden, wird dies durch das Landratsamt entsprechend bekannt gegeben (s. Links unten). Die Maßnahmen der jeweiligen Stufen gelten dann ab dem folgenden Tag nach Bekanntmachung. Sie enden wieder, sobald nach Feststellung der Kreisverwaltungsbehörde ein Parameter drei Tage lang unter den genannten Werten liegt. ◄◄◄

2G =           Geimpfte + Genesene
3G =           Geimpfte + Genesene + Getestete mit Schnelltest (< 24 h) oder PCR-Test (< 48 h)
3G Plus =  Geimpfte + Genesene + Getestete nur mit PCR-Test (< 48 h)
 

2)    Wichtige Änderungen bei Roter Stufe

2G für alle Einrichtungen und Veranstaltungen etc. wo vorher 3G war
       Ausnahme: 3G Plus für Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen

3G in Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive

3G für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigte sowie für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen)
       Hinweis: Hier genügt ein einfacher Schnelltest zweimal pro Woche
       Ausnahme: Die Regelung für Beschäftigte gilt nicht für den Handel und den ÖPNV
 

3)    Wichtige Änderungen bei Gelber Stufe

Maskenstandard wieder FFP2 (keine medizinische Maske)
       Ausnahme: Sonderregeln für Schüler und Jugendliche

2G für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen

3G Plus für alle Einrichtungen und Veranstaltungen etc. wo vorher 3G war
       Hinweis: Keine Erleichterungen für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen wie vorher bei freiwilligem 3G Plus

3G in Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive
 

4)   Änderungen bei der Quarantänedauer

Erhöhung der Quarantänedauer für enge Kontaktpersonen auf mindestens 7 Tage (vorher 5 Tage)

In Regionen mit hohem Infektionsgeschehen wird darüber hinaus künftig die Möglichkeit der Freitestung für enge Kontaktpersonen entfallen und die Quarantänedauer grundsätzlich 10 Tage betragen

 

 

Übersichten und derzeitige Regelungen:

·         Übersicht kostenfreie Corona-Tests

·         Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) (Stand: 28.09.2021)

·         Infektionsschutzgesetz (IfSG)

·         COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverodnung (SchAusnahmV)

 

Derzeitige Rahmen- und Hygienekonzepte:

·         Rahmenkonzept Touristische Dienstleister (Stand: 29. Oktober 2021)

·         Rahmenkonzept Beherbergung (Stand: 28. Oktober 2021)

·         Rahmenkonzept Tagungen, Kongresse und vergleichbare Veranstaltungen (Stand: 28. Oktober 2021)

·         Rahmenkonzept Gastronomie (Stand: 22. Oktober 2021)

·         Rahmenkonzept Sport (Stand: 20. Oktober 2021)

·         Rahmenkonzept für Weihnachtsmärkte (Stand: 18. Oktober 2021)

·         Rahmenkonzept Clubs und Diskotheken (Stand: 30. September 2021)

·         Rahmenkonzept zu außerschulischen Bildungsangeboten der beruflichen Aus-, Fort-, und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung (Stand: 04. Oktober 2021)

·         Rahmenkonzept für Kureinrichtungen, Hallen- und Freibäder sowie Wellnesseinrichtungen in Thermen und Hotels (Stand: 17. September 2021)

·         Rahmenkonzept Messen und Ausstellungen (Stand: 14. September 2021)

·         Rahmenkonzept Märkte (Stand: 20. September 2021)

►►► Veröffentlichungen der Rahmen-und Hygienekonzepte erfolgen stets auf der Verkündungsplattform und beim StMWi

►►► Die aktuellsten Entwicklungen zum Thema Corona-Virus im Landkreis Ebersberg können Sie jederzeit hier einsehen. Die 7-Tage-Inzidenzwerte mit den derzeit geltenden Regelungen werden hier veröffentlicht. Wenn ein relevanter Schwellenwert über- oder unterschritten wurde, wird dies seitens Landratsamt wie üblich auch in den Allgemeinverfügungen mit den jeweils geltenden Maßnahmen bekannt gegeben. Alle Allgemeinverfügungen bzw. Amtsblätter für den Landkreis Ebersberg finden Sie hier. ◄◄◄

 

Weitere hilfreiche Links und aktuelle Informationen

·         Aktuelle Infos zum Corona-Virus des Tourismusverbandes Oberbayern München

·         Praxishilfen des DEHOGA Bundesverbandes

·         FAQ – Infos zum Coronavirus

·         Bayerisches Impfkonzept

·         Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

·         Bayerisches Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration

·         Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

·         RKI - Risikogebiete

·         Wichtige Hinweise für Einreisende aus Risikogebieten im Ausland in den Landkreis Ebersberg

 

 

Hotlines für allgemeine Fragen zum Coronavirus
Bürgertelefon08092 851616Mo – Fr von 08:00 – 17:00 Uhr
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit09131 6808 5101Täglich von 08:00 – 18:00 Uhr
Bayerische Staatsregierung089 122 220Täglich von 08:00 – 18:00 Uhr

 

Corona Teststelle in Grafing 
Fa. Baynomic, Rathausgasse 3+49 170 9438813 oder coronatest@baynomic.com Termin buchen über 
http://baynomic.com/coronatest

 

Hotlines für Betriebe und Unternehmen mit wirtschaftsbezogenen Fragen
Landratsamt Ebersberg08092 823 685 oder
corona-gewerbe@lra-ebe.de
Mo – Fr von 08:00 – 12:00 Uhr
IHK - Überbrückungshilfe089 5116 1111Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Überbrückungshilfe: Hotline für prüfende Dritte030 52685087Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Neustarthilfe: Hotline Direktantrag für Soloselbstständige030 1200 21034Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Bundeswirtschaftsministerium030 12002-1031 / -1032Mo – Fr von 09:00 – 17:00 Uhr

 

Unternehmerhotline zur Beantragung von Kurzarbeitergeld
Arbeitsagentur0800 45555 20Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

 

Hotlines & Terminvereinbarung für Impfungen
Impfzentrum Ebersberg08092 863 140Täglich von 08:00 – 22:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung nach 
Erstellung eines persönlichen Accounts
Online-Anmeldung unter
 www.impfzentren.bayern
 
Ärztlicher Bereitschaftsdienst116 117