Die Grafinger Stadtverwaltung

Vollzug der Wasser- und Abwasserabgabengesetze

BEKANNTMACHUNG

Vollzug der Wasser- und Abwasserabgabengesetze;

Antrag der Stadtwerke Grafing auf Neuerteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von vorbehandeltem Abwasser aus der Kläranlage Grafing in die Attel

Das Landratsamt Ebersberg hat den Stadtwerken Grafing mit Bescheid vom 06.10.2022, Az.: 44/641-9 Grafing 145, die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG erteilt, vorbehandeltes Abwasser aus der Kläranlage in die Attel einzuleiten.

Der wasserrechtliche Bescheid wurde dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.

Gemäß Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird darauf hingewiesen, dass der wasserrechtliche Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Plänen außerdem in der Zeit

vom 07.11.2022 bis 18.11.2022

bei den Stadtwerken Grafing b.M., Marktplatz 28, Rathaus, 1. Stock Zimmer 16, 85567 Grafing b.M. und beim Landratsamt Ebersberg (Untere Wasserrechtsbehörde) zur Einsicht ausliegt.

In dem genannten Zeitraum sind die Unterlagen zudem über die Internetseite des Landratsamtes Ebersberg https://lra-ebe.de/aktuelles/laufende-verwaltungsverfahren-mit-oeffentlichkeitsbeteiligung/ abrufbar (Art. 27a BayVwVfG).

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der wasserrechtliche Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen, die nicht bekannt waren, als zugestellt.

Grafing b.München, den 10.10.2022

Christian Bauer

Erster Bürgermeister