Die Grafinger Stadtverwaltung

Am Schönblick

Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 5. Änderung des Bebauungsplanes „Am Schönblick“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 325/9 Teilfläche, 325/10 Teilfläche und 325/12 der Gemarkung Öxing, an der Adolf-Kolping-Straße Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau- und Werkausschuss hat in der Sitzung am 28.07.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Am Schönblick“ für eine Wohnbebauung gefasst.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 325/9 Teilfläche, 325/10 Teilfläche und 325/12 der Gemarkung Öxing. Das Plangebiet einschließlich der bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen hat eine Größe von ca. 2.000 m².

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht. 

Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Das Vorhaben unterliegt nicht der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht; eine Beeinträchtigung der Schutzgüter des § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB ist ausgeschlossen.

Der Bebauungsplan entspricht dem Entwicklungsgebot.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 BauGB wurde bestimmt, dass von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Bisher liegen bei der Stadt noch keine wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen vor.

Der zur Auslegung bestimmte Bebauungsplanentwurf mit Begründung liegen in der Zeit vom

 16.03. bis 19.04.2021

während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses im Flur 1. Obergeschoss, Marktplatz 28, sowie nach telefonischer Terminvereinbarung, öffentlich ausgelegt (§ 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB). Da die Öffnungszeiten des Rathauses derzeit aufgrund der „Corona-Krise“ eingeschränkt sind, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung. Ein Termin außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten kann jederzeit gewährt werden. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Zur Erörterung bitten wir ebenfalls um telefonische Terminabsprache. Auch die Erörterung kann telefonisch erfolgen.

Der Bebauungsplanentwurf ist zusätzlich gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch im Internet einsehbar (https://www.grafing.de). Bei möglichen Abweichungen zu den im Internet veröffentlichten Planunterlagen sind die ausgelegten Planunterlagen maßgebend.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf bei der Stadt Grafing b.M. abgeben. Der Einwurf in den Briefkasten der Stadt Grafing b.München ist von den Öffnungszeiten unabhängig.

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Stadt Grafing b.M.

Grafing, 03.02.2021

 

Christian Bauer

Erster Bürgermeister