Die Grafinger Stadtverwaltung

Grundsteuererklärung - Checkliste für ein Wohngrundstück

Wer muss die Erklärung abgeben?

Die Erklärung muss die Eigentümerin bzw. der Eigentümer abgeben. Gehört das Einfamilienhaus bzw. die Eigentumswohnung mehreren Personen (z. B. Ehegatten) zusammen, müssen diese gemeinsam eine Erklärung abgeben.

Für jede Eigentumswohnung muss eine eigene vollständige Erklärung abgegeben werden. Zu erklären ist dabei die anteilige Gebäudefläche und die anteilige Flurstücksfläche nach dem Miteigentumsanteil.

Wie kann man die Erklärung abgeben?

Es gibt drei Wege, wie Sie die Erklärung abgeben können:

  1. bequem und einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de
  2. als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC mit anschließendem Ausdrucken und Unterschreiben unter www.grundsteuer.bayern.de
  3. als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen (verfügbar in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern)