Wespen und Hornissen gehören zu den bedrohten Tierarten.
Wenn keine unmittelbare Bedrohung (Allergie) oder ganz erhebliche Belästigungen im häuslichen Bereich (Wohnräume, Rollladenkasten etc.) bestehen, dürfen Nester nicht entfernt werden.
Sofern ein Wespennest unter allen Umständen entfernt werden muss, hat der Antragsteller zuvor die Genehmigung beim Landratsamt Ebersberg – Untere Naturschutzbehörde - (Tel.: 08092/ 823-218) einzuholen.
Liegt die naturschutzrechtliche Genehmigung vor, kann das Nest durch eine Schädlingsbekämpfungsfirma beseitigt werden.
Bei der Entfernung der Wespennester wird in der Regel mit einem Nerven-Kontaktgift gearbeitet, so dass bei der Beseitigung mit einer vorübergehenden Einschränkung der Wohnqualität gerechnet werden muss.
Der Einsatz der Schädlingsbekämpfungsfirma ist kostenpflichtig.
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