Bekanntmachung
Vollzug des Naturschutzgesetzes (BayNatSchG);
Aufstellung des Grünordnungsplanes „Grünordnungsplan – Graf-Ernst-Straße“ zum Erhalt des Ortsbildes Unterelkofen;
Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Grafing b.München hat am 07.05.2024 die Aufstellung des Grünordnungsplan „Grünordnungsplan – Graf-Ernst-Straße“ beschlossen. Planungsziel ist, zur Erhaltung des besonders wertvollen Landschaftsbildes entlang der markanten Hangkanten im Norden von Unterelkofen die vorhandenen Freiflächen zu sichern, insbesondere deren Freihaltung von baulichen und sonstigen Anlagen. Der Grünordnungsplan erstreckt sich über die Fl.Nrn. 894; 893/1; 893; 892; 889; 890; 904 und 899 der Gemarkung Elkofen. Diese Flächen liegen auch im Geltungsbereich der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Dobelgebiet Atteltal“ vom 24.01.1986.
Auf der Grundlage des vom Stadtrat am 13.05.2025 gebilligten Planentwurfes erfolgt jetzt die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf des Grünordnungsplanes „Grünordnungsplan – Graf-Ernst-Straße“ liegt mit der Begründung nebst Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom
30.05.2025 bis 04.07.2025
unter folgender Internetadresse veröffentlicht: https://www.grafing.de/bauen-mobilitaet-umwelt/bauen-erschliessen/bauleitplanung/in-aufstellung
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Menschen | Hinweis über (fehlende) Störfallbetriebe |
Verkehr | Erschließung: Hinweis auf ungenehmigte Verkehrswege |
Niederschlagswasser | Hinweis über die Versickerungsfähigkeit der Böden |
Trinkwasser, Grundwasser | Hinweise zur Lage im Trinkwasserschutzgebiet; Grundwasserverhältnisse und deren Flurabstan |
Tiere, Pflanzen, Natur- und Biotopschutz, Biotopverbund | Hinweis auf naturschutzrechtliches Eingriffs- und Ausgleichskonzept und Hinweis auf bestehende Biotopflächen und auf aktuelle Biotopkartierungen; (unverbindliche) Entwicklungsziele und –maßnahmen; artenschutzrechtliche Bewertung |
Boden, Wald, Landwirtschaft | Aufforstungsverbot auf Freiflächen; Erreichbarkeit der Forst- und Wiesenflächen; Hinweise auf (fehlende) Altlasten |
Landschaft | Auswirkung auf Landschaftsbild; Hinweis auf Landschaftsplan |
Landesplanung, Zersiedelung, Flächensparen | Feststellung zur Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung |
Nutzung erneuerbarer Energien, Klima | Hinweise zur Grünstruktur für Klimaanpassung |
Kulturgüter, sonstige Sachgüter | Hinweise auf Bodendenkmäler und Baudenkmäler |
Zusätzlich zur Internetveröffentlichung stehen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus (Flur im 1. Obergeschoss), Marktplatz 28, 85567 Grafing, auch ein öffentlich zugängliches Lesegerät zur Verfügung und werden die genannten Unterlagen öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Grafing b.München, 14.05.2025
Stadt Grafing b.München
Christian Bauer, Erster Bürgermeister