Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Änderung des Flächennutzungsplanes (18. Änderung) zur Baulandausweisung für das Berufsschulzentrum Grafing-Bahnhof und die Erweiterung des Bahnparkplatzes („Parkdeck“) westlich der Bahnstrecke (Sondergebiet Schulzentrum und Parkplatz); Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Stadtrat hat am 10.12.2019 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes (18. Änderung) und der Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Berufsschulzentrum westlich von Grafing-Bahnhof beschlossen. Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Der Planungsbereich liegt im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 236, 234/2,234/4, 234/7, 234/9, 233/6, 233/T, 232/4/T, 232, 232/8, 232/9, 232/5, 556/64/T, 556/100 der Gemarkung Nettelkofen und ist im anliegenden Luftbild rot umrandet.
Planungsziel ist die Errichtung einer Berufsschule nebst Schulturnhalle durch den Landkreis Ebersberg. Gleichzeitig sollen die bestehenden Bahnparkplätze mit einem Parkdeck überbaut werden, das für die Stellplätze der Berufsschule und zur Erweiterung der Bahnparkplätze (P+R-Anlage) genutzt wird. Die Erschließung erfolgt über die bestehende Zufahrt zu den Bahnparkplätzen, die hierfür verbreitert und auch im südlichen Einmündungsbereich zur Staatstraße St 2351 ausgebaut werden muss. Nördlich der bestehenden Bahnparkplätze ist die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens vorgesehen.
Nach der zeitaufwendigen Vorermittlungen der umweltbezogenen Auswirkungen und der noch notwendigen Erkenntnisse über den beabsichtigten Verlauf der Bahn-Neubaustrecke für den Brenner-Nordzulauf werden jetzt im Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung (18. Änderung) die frühzeitigen Beteiligungsverfahren durchgeführt. Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen sowie ihrer voraussichtlichen Auswirkungen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB) werden die Planunterlagen (Flächennutzungsplanänderung nebst Begründung mit den Angaben nach § 2a BauGB) in der Zeit vom
02.05.2022 bis 03.06.2022
während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in der Bauverwaltung, Rathaus - Zimmer 16, Marktplatz 28, öffentlich dargelegt. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Zusätzlich werden die Planunterlagen in dieser Zeit auch im Rathaus (Flur im 1. Obergeschoss), Marktplatz 28, öffentlich ausgelegt.
Soweit aufgrund von hygienischen Vorsorgemaßnahmen die allgemeine Zugänglichkeit des Rathauses eingeschränkt ist, wird die Einsichtnahme innerhalb der genannten Geschäftszeiten nach telefonischer Terminvereinbarung
(Die Planunterlagen sind auch im Internet einsehbar (https://www.grafing.de) und werden auch über das zentrale Internetportal (http://www.bauleitplanung.bayern.de) verfügbar gemacht.
Es besteht in diesem Zeitraum die Möglichkeit, mündlich zur Niederschrift oder schriftlich zur Flächennutzungsplanänderungen Stellung zu nehmen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Grafing deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Grafing b.München, 29.03.2022
Stadt Grafing b.München
Christian Bauer, Erster Bürgermeister
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