Vereinbarung zur Einrichtung einer 
Seniorenvertretung in Grafing

 Vereinbarung zur Einrichtung eines Seniorenbeirats in Grafing 

Im Seniorenpolitischen Gesamtkonzept des Landkreises Ebersberg wird vorgeschlagen, dass der Landkreis und die Kommunen prüfen, ob sie Seniorenbeauftragte berufen oder einen Seniorenbeirat einrichten wollen. Die Schulung und Fortbildung der Seniorenbeauftragten und der Seniorenbeiräte sollte durch den Landkreis sichergestellt werden.

Diesen kommt eine zunehmende Bedeutung als Vermittler zwischen den Bürgern und der Politik und als Ansprechpartner für Ratsuchende zu. Aus diesem Grund und anhand der Handreichung der Landesseniorenvertretung Bayern (LSVB) hat ein zu diesem Zweck am 10.01. und 11.01.2014 veranstalteter Workshop mit Aktiven der Grafinger Seniorenarbeit folgenden Vorschlag für eine Vereinbarung zur Errichtung eines Seniorenbeirats in der Stadt Grafing erarbeitet:

Aufgaben und Ziele 

·         Förderung und Vernetzung der Seniorenarbeit in Grafing

·         Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe älterer Menschen

·         Belange der Senioren an Politik, Verwaltung und Akteure transportieren

·         Einbeziehung und Mitwirkung bei relevanten Aktivitäten und Planungen der Gemeinde

·         Information, Beratung, Öffentlichkeitsarbeit (Grafing aktuell)

·         Einberufung des Runden Tisches

Die Seniorenvertretung setzt sich zusammen

aus Personen und Vertretern von Gruppierungen, die in besonderer Weise in der Seniorenarbeit aktiv sind.

Für die laufende Amtszeit sind dies 13 Personen als Vertreter/innen aus folgenden Funktionen bzw. Gruppierungen

·         Förderwerk                                                            (1 Vertreter)

·         VdK                                                                        (1 Vertreter)

·         Katholische und evangelische Kirchengemeinde (je 1 Vertreter)

·         Selbsthilfegruppen                                                (1 Vertreter)

·         Sportvereine                                                         (1 Vertreter)

·         Stadtratsmitglieder                                               (2 Vertreter)

·         Bildungsträger                                                      (1 Vertreter)

·         Bürgerschaft                                                         (3 Vertreter)

·         Kultur                                                                    (1 Vertreter)

Die Berufung

der einzelnen Mitglieder der Seniorenvertretung erfolgt durch den Ersten Bürgermeister in Abstimmung mit dem Stadtrat. Gruppierungen, die in der Seniorenarbeit aktiv sind, haben ein Vorschlagsrecht.

 Die Amtszeit

beträgt 2 Jahre und beginnt mit der ersten („konstituierenden“) Sitzung zu laufen. Die Seniorenvertretung arbeitet ehrenamtlich sowie parteipolitisch und konfessionell unabhängig, ebenso verbandsunabhängig.

Er hat folgende Rechte

·         Vorschläge an den Ersten Bürgermeister, Stadtrat und Stadtverwaltung

·         Anhörung durch den ersten Bürgermeister und den Stadtrat in Stadtentwicklungsfragen, insbesondere Flächennutzungspläne und Bebauungspläne

·         Anhörung bei relevanten Aktivitäten und Planungen der Stadtverwaltung Grafing

·         Jährlicher Seniorenbericht im Stadtrat

·         Antragsrecht im Stadtrat

Vorsitzende/-r, Sitzungen, Beschlüsse

Die Seniorenvertretung wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende / einen Vorsitzenden. Die / Der Vorsitzende / Vorsitzender beruft die Sitzung ein. Pro Jahr sollen mindestens drei Sitzungen stattfinden.

Über die Sitzungen wird ein Protokoll erstellt. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Die Sitzungen finden in den Räumlichkeiten des Rathauses statt. Im Übrigen gelten die Gemeindeordnung des Freistaates Bayern und die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Grafing entsprechend.

Finanzierung

Aufwendungen der Seniorenvertretung werden nach vorheriger Genehmigung durch die Stadt erstattet.

Versicherung

Für die Mitglieder der Seniorenvertretung besteht eine Sammel-Haftpflichtversicherung und eine Sammel-Unfallversicherung im Rahmen der Bayerischen Ehrenamtsversicherung.

Überprüfung

Nach jeder Amtszeit soll eine Überprüfung hinsichtlich Aufgaben, Anzahl und Zusammensetzung der Mitglieder und Wirksamkeit erfolgen.

 

Grafing, den 09.05.2023 in der Fassung vom 09.05.2023