Kontakt:
- Julia Rainert
- Wirtschaftsförderung
- Rathausgasse 1 // Raum K16
- 08092 / 703 2117
- 0173 / 395 30 99
Aktuell verfügbare Gewerbegrundstücke
Momentan befindet sich der qualifizierte Bebauungsplan für das eingeschränkte Gewerbegebiet (GEe) "Nördliche Münchener Straße (II)" in Aufstellung. Umfassende Details dazu finden Sie hier unter den Bekanntmachungen.
Bei Interesse am Erwerb des Grundstücks/eines Grundstücksteils mit dem Ziel ein den Vorgaben des Bebauungsplans entsprechendes Gewerbe darauf zu errichten, kontaktieren Sie bitte die Wirtschaftsförderung zur Vermittlung eines Kontakts zum Eigentümer.
Exposé zum Download
Das Exposé mit den wichtigen Rahmenfakten finden Sie im Folgenden auch als Download.
Rahmenfakten des GEe gemäß § 8 BauNVO
Im Folgenden finden Sie einen auszugsweisen Überblick über die wichtigsten, das GEe betreffenden Rahmenfakten. Die vollständigen Details entnehmen Sie bitte den Dokumenten in der obigen Verlinkung.
Art der baulichen Nutzung
- Es handelt sich um ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) gemäß § 8 BauNVO
- Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Sortimenten gemäß Landesentwicklungsplan (LEP) sind unzulässig. Diese umfassen:
- Arzneimittel, medizinische und orthopädische Produkte
- Baby- und Kinderartikel
- Bekleidung
- Brillen und Zubehör, optische Erzeugnisse
- Bücher, Zeitungen, Zeitschriften
- Drogerie- und Parfümeriewaren
- Elektronikartikel (Unterhaltungselektronik (,,braune Ware"), Haushaltselektronik (,,weiße Ware"), Computer und Zubehör, Foto, Film)
- Glas, Porzellan, Keramik, Geschenkartikel, Haushaltswaren
- Haus- und Heimtextilien, Bettwaren
- Lederwaren
- Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf
- Schuhe
- Spielwaren
- Sport- und Campingartikel
- Uhren und Schmuck
- Zulässig sind demnach Sortimente des Nahversorgungsbedarfs (Nahrungs- und Genussmittel, Getränke)
- Zulässig sind außerdem Sortimente des sonstigen Bedarfs. Diese umfassen:
- Autoteile und Autozubehör
- Badeinrichtung, lnstallationsmaterial, Sanitärerzeugnisse
- Baumarktartikel, Bauelemente, Baustoffe, Eisenwaren
- Boote und Zubehör
- Fahrräder und Zubehör
- Farben, Lacke, Tapeten, Teppiche, Bodenbelage
- Gartenartikel, Gartenbedarf, Pflanzen
- Leuchten und Zubehör
- Möbel, Küchen
- Zooartikel, Tiere
- Fachhandelsbetriebe, die den o.g. Anforderungen entsprechend sind zulässig.
- Ausgeschlossen gemäß § 1 Abs. 4, 5 BauNVO sind folgende Nutzungen:
- Gewerbliche und handwerkliche Betriebe (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO), die das Wohnen wesentlich stören
- Tankstellen
- Betriebe und bauliche Anlagen mit Umgang wassergefährdender Stoffe im Sinne des § 62 WHG
- Die Ausnahme nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten wie etwa Spielhallen, Diskotheken, etc.) wird nicht Bestandteil des Bebauungsplans.
- Die Anwendbarkeit des Genehmigungsfreistellungsverfahrens (Art. 58 BayBO) wird für alle handwerklichen und gewerblichen Vorhaben ausgeschlossen.
- Keine Wohnnutzung im GEe möglich
Maß der baulichen Nutzung
- Grundfläche (GR): 1.200m², bezogen allein auf die Errichtung von Gebäuden.
- Gewerbliche, befestigte Freiflächen (wie z.B. Abstellflächen, Hof-, Rangier- und Verkehrsflächen, offene/überdachte Lagerplätze etc.) werden als gewerbliche Nebenanlagen i.S.d. § 14 BauNVO eingeordnet und damit gemäß der Überschreitungsregelung nach § 19 Abs. 4 BauNVO bzw. § 23 Abs. 5 BauNVO behandelt
- Höchstzulässige Grundfläche: Darf durch die Grundflächen von Anlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO bis zu einer Gesamt-Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.
- Durch Baugrenzen festgesetzter Bauraum: 2.000m²
- Grundstücksfläche gesamt: 5.000m²
- Max. zulässige traufseitige Wandhöhe (gemessen zw. Oberkante Gelände und Schnittpunkt Außenwand/Oberkante Dachhaut bzw. oberer Wandabschluss): 9,00m
- Höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse: Drei, davon das Dachgeschoss als Terrassengeschoss mit 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Vollgeschosses.
Überbaubare Grundstücksfläche, Bauweise
Offene Bauweise
Bauliche Gestaltung
- Hauptgebäude sind aus einfachen, rechteckigen Grundrissen zu entwickeln.
- Dacharten: Pult- oder Flachdächer
- Werbeanlagen: Nur im GEe und dort nur an der straßenzugewandten Ostseite zulässig. Selbstleuchtende oder bewegliche Werbeanlagen (auch Werbefahnen) sind unzulässig.
Immissionsschutz
Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die folgenden Emissionskontingente LEK inklusiv Zusatzkontingente nach DIN 45691 vom Dezember 2006 weder tags (06:00 – 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 – 06:00 Uhr) überschreiten, entsprechend dem Schallgutachten aus 2008. Für die im Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nördliche Münchener Straße" vom 11.03.2009 festgesetzten Richtungssektoren B und C erhöhen sich die Emissionskontingente der Flächen in der Tages- und Nachtzeit um folgende Zusatzkontingente:
Teilfläche | LEK in dB(A) | Zusatzkontingent für Richtungssektor B in dB(A) | Zusatzkontingent für Richtungssektor C in dB(A) | |||
Bezeichnung | tags | nachts | tags | nachts | tags | nachts |
GEe | 54 | 0 | 10 | 0 | 5 | 0 |
Demnach besteht für Gewerbebetriebe (gilt auch für technische Gebäudeanlagen) keine Nutzungsmöglichkeit in der Nachtzeit.
Solarnutzung
Auf den Dächern der Hauptgebäude sind Anlagen zur Solarnutzung (Photovoltaikanlagen und Sonnenkollektoren zur Wärmegewinnung) zu errichten. Die Anlagen zur Solarnutzung müssen auf mindestens 40 v.H. der Dachfläche der Hauptgebäude errichtet werden; werden Solaranlagen auch auf Nebengebäude errichtet, dann wird diese Fläche angerechnet.
Verkehr und Erschließung
Die Gewerbeflächen werden ausnahmslos durch eine neue Zufahrt über die Münchener Straße (St 2089) erschlossen.
Parkmöglichkeiten
- Anzahl der erforderlichen Stellplätze ist von der Art und dem Umfang der konkreten Gewerbenutzung abhängig. Ausreichende Möglichkeit für oberirdische Stellplätze ist vorhanden.
- Im GEe wird auch die Optioneröffnet, eine Tiefgarage zu errichten. Eine entsprechende Baufläche ist über den Umfang der bestehenden Baufläche hinaus festzusetzen auf der gesamten Fläche des Baulandes (ausgenommen bleiben damit lediglich die Grünflächen).
- Hinsichtlich des Nachweises der erforderlichen Stellplätze bestimmt der Bauherr, ob er diese Stellplätze im Rahmen der Festsetzungen oberirdisch oder unterirdisch errichtet. Es besteht keine Verpflichtung, oberirdische Stellplätze zu errichten – auch Besucherstellplätze können in einer Tiefgarage nachgewiesen werden.
- Es gelten die Regelungen der örtlichen Stellplatzsatzung in der jeweiligen Fassung.
Standort
Standortvorteile
- S-Bahn-Station Grafing-Stadt ist ca. 1 km entfernt und sowohl fußläufig als auch mit dem Rad günstig erreichbar. Verbindungen nach München meist im 20-Minuten-Takt.
- Neu geschaffene Rundbuslinie 448 mit Haltestelle "Seeschneid" befindet sich in unmittelbarer Nähe und schließt das GEe ideal an das Stadtzentrum, die umliegenden Ortsteile, die S-Bahn-Haltestellen von Grafing-Stadt sowie von Grafing Bahnhof, das Gewerbegebiet in Schammach sowie jenes in der Nachbargemeinde Ebersberg an. Stündliche Abfahrten in beide Richtungen.
- Von Grafing-Stadt und Grafing-Bahnhof aus bestehen auch schnelle stündliche Anschlussmöglichkeiten mit dem Meridian nach Rosenheim, Kufstein, Salzburg und München sowie mit der Regionalbahn nach Wasserburg.
- Die angrenzende St 2089 verbindet das GEe ideal mit München (B304/A99), mit dem Flughafen (St 2089/A94) sowie mit Wasserburg (B304) und Rosenheim (St 2080).
- Der direkt nördlich angrenzende Netto-Markt bietet Einkaufsmöglichkeiten und eine Mittagsversorgung für die Mitarbeiter. Ein Fitnessstudio befindet sich ebenfalls in direkter Nähe.
- Wohnmöglichkeiten sind in den umliegenden Wohngebieten vorhanden.
- Attraktive Nähe zum südlich angrenzenden, ebenfalls neu entstehenden allgemeinen Wohngebiet (WA) "Gustl-Waldau-Straße (III)" gemäß § 4 BauNVO eröffnet die Möglichkeit, dort betriebseigene Wohnmöglichkeiten für Mitarbeiter anzubieten/zu erwerben.
- Grundsteuer A: Hebesatz 350 von Hundert
- Grundsteuer B: Hebesatz 350 von Hundert
- Gewerbesteuer: Hebesatz 330 von Hundert
Impressionen
360° Rundum-Blick
360° Rundum-Blick vom nördlichen Grundstücksende
Blick vom südlichen Grundstücksende