Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
für das „Fuhrunternehmen  Fuchs“, Nettelkofen 23; 
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) und
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Nach Abstimmung eines entsprechenden Vorhaben- und Erschließungsplanes wurde auf Antrag des Vorhabensträgers (Unternehmers) die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren nach 
§ 13a BauGB (Bebauungsplan zur Innenentwicklung) für die Betriebsflächen des „Fuhrunternehmens Fuchs“, Nettekofen 23, beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die Genehmigungsgrundlagen für das  „Fuhrunternehmen“ innerhalb des bisherigen Dorfgebietes Nettelkofen geschaffen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst das bestehende Betriebsgelände (Fl.Nrn. 4, 4/4 und 5 der Gemarkung Nettelkofen) sowie die betriebsnahen Anschlussflächen (Fl.Nrn. 4/2, 4/3, 4/6,  177/4 der Gemarkung Nettekofen) und die örtlichen Verkehrsflächen Fl.Nrn. 188/T, 5/T, 4 /T, 225/1, 225/13/T,  225/16, 225/18, 225/38, 225/37/T der Gemarkung Nettelkofen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)  wird in der Zeit vom

 02.03.2026  bis 27.03.2026

während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in der Bauverwaltung, Rathaus (Marktplatz 28), Zi.Nr. 16, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren Auswirkungen unterrichtet und dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Gleichzeitig liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung und der Entwurf des Durchführungsvertrages  sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan nebst Betriebsbeschreibung  (Schallgutachten vom 20.01.2025) im Rathaus (Flur im 1. OG) öffentlich zur Einsicht aus. Die Planunterlagen sind auch zusätzlich im Internet einsehbar (https://www.grafing.de).

Stellungnahmen können während dieser Zeit abgegeben werden. Die im Rahmen der Unterrichtung vorgebrachten Äußerungen und sonstigen Stellungnahmen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Verfahren ein.

Grafing, 28.01.2026
Stadt Grafing b.M.

Christian Bauer
Erster Bürgermeister

Bild

Bekanntmachung

 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Dorfgebietsentwicklung "Wiesham";
Erlass einer Einbeziehungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB)für den Teilraum "Wiesham-Südost" 
(Fl.Nrn. 917/1, 916/1-6, 916/8, 916/9, 932/2 und 914 der Gemarkung Nettelkofen);
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feststellungsbeschluss vom 05.12.2023) wurde die Dorfgebietsentwicklung von Wiesham vorbereitet. Im Anschluss daran war die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Gesamtort Wiesham vorgesehen, der neben der Festsetzung als Dorfgebiet (§ 5 BauNVO) und der Beschränkung der Wohnungszahl auch die dorfprägenden Grünflächen und eine dem Flächennutzungsplan entsprechende maßvolle Siedlungserweiterung – insbesondere im Südosten - festsetzen sollte.

Seit 2015 sind die Überschwemmungsgebiete entlang des Wieshamer Baches durch eine vom Landratsamt Ebersberg erlassene Rechtsverordnung festgesetzt. Turnusmäßig war eine Überprüfung und Fortschreibung des Überschwemmungsgebietes  bis 2024 vorgesehen. Da innerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten ein gesetzliches Verbot zur Baulandausweisung für die Gemeinde besteht, war die Durchführung des Bebauungsplanes für den Gesamtort Wiesham bis zum Abschluss der Neufestsetzung zurückzustellen.

Angesichts der massiven Verzögerungen bei  der Neufestsetzung der Überschwemmungsgebiete hat sich die Stadt Grafing dazu entschieden, von der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für den Gesamtort wieder abzusehen. Stattdessen erfolgt künftig die Festsetzung als Dorfgebiet und die Beschränkung der Wohnungszahl durch einen einfachen Bebauungsplan. Die Baulandneuausweisung im Südosten wird mit einer Einbeziehungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) geregelt. Das Grundstück Fl.Nr. 914 der Gemarkung Nettelkofen, bei dem der exakte Verlauf des Überschwemmungsgebietes seitens privater Beteiligter bestritten wird, wird in der Ergänzungssatzung von einer Bebauung ausgeschlossen.

Der zuständige Bau- und Werkausschuss  hat dazu am 24.06.2025  beschlossen, für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 917/1, 916/1-6, 916/8, 916/9, 932/2 und 914 der Gemarkung Nettelkofen) im Südosten von Wiesham das Verfahren zum Erlass einer  Einbeziehungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) einzuleiten.

Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB erfolgt im Aufstellungsverfahren für die Einbeziehungssatzung  jetzt die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird dafür in der Zeit vom

02.03.2026 bis 10.04.2026

unter folgender Adresse im Internet veröffentlicht:  https://www.grafing.de/bauen-mobilitaet-umwelt/bauen-erschliessen/bauleitplanung/in-aufstellung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet stehen im Rathaus der Stadt Grafing b.M., Marktplatz 28 (Flur  im 1. Stock) während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten durch ein öffentlich zugängliches Lesegeräte und durch öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

 Es wird darauf hingewiesen
1.   dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2.   dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg 
      abgegeben werden   können,
3.   dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt 
       bleiben können.

Grafing, 30.01.2026
Stadt Grafing b.M.

Christian Bauer
Erster Bürgermeister 

Bild