Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
für das „Fuhrunternehmen  Fuchs“, Nettelkofen 23
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Abstimmung eines entsprechenden Vorhaben- und Erschließungsplanes wurde auf Antrag des Vorhabensträgers (Unternehmers) die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB für die Betriebsflächen des „Fuhrunternehmens Fuchs“, Nettekofen 23, beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan sollen die Genehmigungsgrundlagen für das  „Fuhrunternehmen“ innerhalb des bisherigen Dorfgebietes Nettelkofen geschaffen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst das bestehende Betriebsgelände (Fl.Nrn. 4, 4/4 und 5 der Gemarkung Nettelkofen) nebst Anschlussflächen (Fl.Nrn. 4/2, 4/3, 177/4 der Gemarkung Nettekofen) und die angrenzenden örtlichen Verkehrsflächen  (vgl. nachfolgenden Lageplan) 

Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan zur Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.

Folgende vom Bau-, Umwelt- und Werkausschuss am 28.07.2026 gebilligten und für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte Planunterlagen:
-  Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf mit Begründung vom 28.07.2026,
- Vorhaben-  und Erschließungsplan vom 13.07.2026 mit Betriebsbeschreibung vom 28.07.2026
- Entwurf des Durchführungsvertrages vom 28.07.2026

sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit der schalltechnischen Untersuchung vom 10.07.2026 werden in der Zeit vom

31.08.2026 bis 02.10.2026 

unter folgender Adresse im Internet veröffentlicht:
https://www.grafing.de/bauen-mobilitaet-umwelt/bauen-erschliessen/bauleitplanung/in-aufstellung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet stehen im Rathaus der Stadt Grafing b.M., Marktplatz 28 (Flur  im 1. Stock) während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten durch ein öffentlich zugängliches Lesegeräte und durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können

Grafing, 18.08.2026
Stadt Grafing b.M.

Christian Bauer,  Erster Bürgermeister

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