Bekanntmachung

 Vollzug des Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) und des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Grünordnungsplanes „Grünordnungsplan – Graf-Ernst-Straße“ zum Erhalt des Ortsbildes Unterelkofen;
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Art. 4 Abs. 3 BayNatSchG i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB

Im Ortsteil Unterelkofen soll ein Grünordnungsplan entlang der Graf-Ernst-Straße festgesetzt werden. Der Grünordnungsplan erstreckt sich über die Fl.Nrn. 894; 893/1; 893; 892; 889; 890; 904 und 899 der Gemarkung Elkofen, welche im Geltungsbereich der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Dobelgebiet Atteltal“ vom 24.01.1986 liegen. Der geplante Standort ist im nachfolgenden Übersichtslageplan schwarz gestrichelt markiert. 

Der Stadtrat der Stadt Grafing b.München hat am 07.05.2024 die Aufstellung des Grünordnungsplan „Grünordnungsplan – Graf-Ernst-Straße“ für den Erhalt und Naturschutz des Ortsteiles Unterelkofen beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für das Verfahren zur Aufstellung eines isolierten Grünordnungsplanes wird gemäß Art. 4 Abs. 3 BayNatSchG i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihrer voraussichtlichen Auswirkungen wird eine vorgezogene Bürgerbeteiligung durchgeführt (§ 3 Abs. 1 BauGB). Hierfür werden die Planunterlagen in der Zeit vom  

                                                                                     10.02.2025 bis 07.03.2025

 während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in der Bauverwaltung, Rathaus Zimmer Nr. 16, Marktplatz 28, öffentlich dargelegt.

Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Erörterung und zur Äußerung. Die vorgebrachten Äußerungen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Verfahren ein.

Grafing, 04.02.2025
Stadt Grafing b.M.

Christian Bauer
Erster Bürgermeister