Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 97 "Brauereigelände / Heckerkeller an der Rotter Straße"
a) zur Festsetzung und Erweiterung der Brauereiflächen im Osten
(Gewerbegebiet; § 8 BauNVO) und
b) zur Umstrukturierung als Urbanes Gebiet im Westen (§ 6a BauNVO);
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) und
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Das Brauereigelände „Wildbräu“ an der Rotter Straße soll umstrukturiert werden, insbesondere durch eine Erweiterung nach Osten bis zur Bürgermeister-Schlederer-Straße durch Lagerflächen und Lagergebäude. Dieser Bereich ist im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt, jedoch aufgrund der Außenbereichszuordnung bisher nicht bebaubar.
Die bestehende Lagerhalle nördlich des „Heckerkeller“ wird aus logistischen Gründen beseitigt. Im Bereich der beseitigten Lagerhalle und für das Gebäude „Heckerkeller“ (Wirtschaftsteil) ist entsprechend den Festlegungen des Flächennutzungsplanes eine gemischte Nutzung (Wohnen und Gewerbe) geplant. Da die Eigenart des gesamten Betriebsgeländes einem (faktischen) Gewerbegebiet entspricht, ist eine gemischte Nutzung (Wohnen) dort bisher unzulässig.
Um die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Betriebserweiterung im Osten (an der Bürgermeister-Schlederer-Straße) und einer gemischten Nutzung im westlichen Teil (an der Thomas-Mayr-Straße / „Heckerkeller“) zu schaffen, hat der Bau- und Werkausschuss am 25.01.2025 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen
Das Planungsgebiet erfasst die Grundstücke des Brauereigeländes (Fl.Nrn. 131, 133, 282 und 282/78 der Gemarkung Grafing; im nachfolgenden Bild rot umrandet) nebst den angrenzenden Verkehrsflächen.
Der westliche Teilbereich wird als Urbanes Gebiet (§ 6a BauNVO) festgesetzt, der östliche Teilbereich als Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO). Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte wird durch die Festsetzung von Emissionskontingenten geregelt. Eine weitere Betriebsausfahrt ist zur Bürgermeister-Schlederer-Straße vorgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht.
Für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird in der Zeit vom
15.12.2025 bis 23.01.2026
während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in der Bauverwaltung, Rathaus (Marktplatz 28), Zi.Nr. 16, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren Auswirkungen unterrichtet und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gleichzeitig liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht im Rathaus (Flur im 1. OG) öffentlich zur Einsicht aus. Die Planunterlagen sind auch zusätzlich im Internet einsehbar (https://www.grafing.de).
Stellungnahmen können während dieser Zeit abgegeben werden. Die im Rahmen der Unterrichtung vorgebrachten Äußerungen und sonstige Stellungnahmen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Verfahren ein.
Hinweis:
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Grafing, 21.11.2025
Stadt Grafing b.M.
Christian Bauer
Erster Bürgermeister


