Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
a) Erlass einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die
Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebsleiterhauses mit Altenteilerwohnung am westlichen Siedlungsrand
b) Änderung des einfachen Bebauungsplanes "Ortskern Straußdorf" vom 15.01.2020
für den bereits bebauten Bereich im Osten
des Grundstück Fl.Nr. 67 der Gemarkung Straußdorf (Grafinger Straße 5, Straußdorf);
Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der zuständige Bau- und Werkausschuss hat am 23.01.2024 und am 24.06.2025 den Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 67 der Gemarkung Straußdorf beschlossen und gleichzeitig für diesen Bereich die Anpassung (Änderung) des einfachen Bebauungsplanes "Straußdorf" vom 15.01.2020.
Mit der Einbeziehungssatzung soll am westlichen Rand der Hofstelle in der Grafinger Straße 5 (Straußdorf, westlich gegenüber der Kirche) eine bisher im Außenbereich gelegene Fläche für die Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebsleiterhauses mit Altenteilerwohnung in den Bebauungszusammenhang (Innenbereich) einbezogen werden.
Die Schaffung des Baurechts durch den Satzungserlass ist notwendig, da es für den konkreten Standort an der Privilegierung (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) des landwirtschaftlichen Vorhabens fehlt.
Zur Sicherung der Nutzung für landwirtschaftliche Wohnzwecke (Betriebsleiter / Altenteiler) wird der Einbeziehungsbereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt. Diese Festsetzung der landwirtschaftlichen Zweckbindung erstreckt sich auch auf den rückwärtigen Hofbereich, der im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Ortskern Straußdorf (2020)“ liegt. Insoweit wird der einfache Bebauungsplan gleichzeitig geändert.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Satzung mit einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB. Hierfür wird die Öffentlichkeit in der Zeit vom
13.10.2025 – 14.11.2025
frühzeitig im Rathaus der Stadt Grafing b.M. (Marktplatz 25, 85567 Grafing, 1. Stock, Zimmer 16) während der allgemeinen Geschäftszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet und dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gleichzeitig werden die Unterlagen (Einbeziehungssatzung und Bebauungsplanänderung) im Rathaus (Flur im 1. Stock) zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt und im Internet veröffentlich. Die Unterlagen können hierzu unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
https://www.grafing.de/bauen-mobilitaet-umwelt/bauen-erschliessen/bauleitplanung/in-aufstellung
Neben der Unterrichtung können während der Auslegungsfrist auch von jedermann Stellungnahmen zu dem Satzungsentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, die Abgabe der Stellungnahmen ist aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Grafing b.M. möglich.
Grafing, 07.08.2025
Stadt Grafing b.M.
Christian Bauer
Erster Bürgermeister