Kanalsanierung in Grafing
Aktueller Stand:
Derzeit, Stand 23.09.2026, werden auf der Ostseite der Bürgermeister-Schlederer-Straße (Feldseite) die Anlagen zur Oberflächenwasserversickerung hergestellt und in den Boden eingebaut.
Im Zuge der Bauarbeiten wurde der Bereich für Fußgänger, einschließlich des Schülergehwegs, auf die Seite des Wildbräu-Geländes verlegt. Diese Verkehrsführung wird voraussichtlich bis Dienstag, den 29.09.2026, bestehen bleiben.
Weiterverlegung der Trinkwasserleitung:
Ab Dienstag, den 29.09.2026, wird mit der Weiterverlegung der neuen Trinkwasserleitung in Richtung Kapellenstraße begonnen.
Hierfür muss die Kapellenstraße im Baustellenbereich halbseitig eingeschränkt werden, um die neue Trinkwasserleitung an die bestehende Leitung anzuschließen.
Für Pkw, Busse und Lkw bleibt die Durchfahrt durch die Kapellenstraße weiterhin möglich. Der Verkehr wird im Baustellenbereich halbseitig im Wechselbetrieb geführt.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, Anlieger und Fußgänger um Verständnis für die mit den Bauarbeiten verbundenen Einschränkungen.
Fragen und Ansprechpartner:
Sollten Sie Fragen zur Baumaßnahme haben, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung, Bereich Tiefbau:
Herr Florian Solfrank
Tel.: 08092 703-3311
E-Mail: florian.solfrank@grafing.de
Herr Andreas Lößl
Tel.: 08092 703-3312
E-Mail: andreas.loessl@grafing.de
Die Stadt Grafing b.M. führt im Bereich Birkenholz, Heilmannsiedlung, Am Seeoner Bach und Am Wieshamer Bach Kanalsanierungsarbeiten durch.
Im Vorfeld wurden aufgrund der Anforderung des Wasserhaushaltsgesetzes, sämtliche abwasserführenden Leitungen gereinigt und optisch Inspiziert. Dabei wurden teilweise Schäden festgestellt, die in Kürze mittels geschlossener Bauweise (mit Roboter- und Linertechnik) repartiert werden sollen.
Die öffentlichen Hauptkanäle in der Straße, die Leitungen zu Straßensinkkästen und die Grundstücks- und Hausanschlussleitungen zu den Häusern werden soweit notwendig saniert.
Gem. der Entwässerungssatzung (§ 8 Abs. 1 EWS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (§ 8 BGS-EWS) sind die Grundstücksanschlüsse, bis einschließlich des Revisionsschachtes von der Stadt Grafing b.M. (auch im Privatgrund) gegen Kostenerstattung der Grundstückseigentümer herzustellen und zu unterhalten. Die Kosten im öffentlichen Straßengrund sind dabei von der Stadt Grafing b.M. zu tragen, die Kosten im Privatgrund werden auf die Eigentümer umgelegt.
Die Hausanschlussleitungen (vom Gebäude bis zum Revisionsschacht) liegen in der Verantwortung (und Kostenlast) der Eigentümer. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme bietet es sich an, ggfls. bestehende Schäden an der Hausanschlussleitung von den für die Sanierung beauftragten Firmen gleich mit beheben zu lassen.
Die Ausführung als gemeinsames Projekt ermöglicht deutliche Kosteneinsparungen, zudem werden alle Arbeiten durch ein fachkundiges Ingenieurbüro geplant und überwacht.
Soweit an Ihren Hausanschluss- und Grundstücksanschlussleitungen Schäden festgestellt werden, werden wir Sie in Kürze mit einem Schreiben informieren und zu einer Informationsveranstaltung einladen.
Im Rahmen der Sanierungsarbeiten ist mit Verkehrsbehinderungen durch die eingesetzten Fahrzeuge zu rechnen. Wir bitten hierbei um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Bauer
Erster Bürgermeister


