Beseitigung überhängender Äste

Die Verwaltung bittet darum, Hecken, Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass alle Verkehrsteilnehmer die öffentlichen Verkehrsflächen unbehindert passieren können. Besonders bei Regen führt der überhängende Bewuchs zu Beeinträchtigungen des Fuß- und Fahrverkehrs.

Auch Rettungsdienst- und Feuerwehrfahrzeuge verschwenden kostbare Minuten mit der Suche nach überwachsenen Straßenschildern und Hausnummern. 

Die Grundstückseigentümer werden daher dringend gebeten, ihre Anpflanzungen zu über-prüfen und Folgendes zu beachten: 

-       im Bereich einer Straßenlaterne ist mit Rücksicht auf ausreichende Beleuchtung bis zu deren Höhe großzügig auszuasten,

-       Verkehrszeichen müssen gut sichtbar sein,

-       bei Gehsteigen muss auf deren gesamter Breite eine lichte Höhe von 2,50 m gegeben sein,

-       bei Straßen und sonstigen Fahrbahnen mit üblichem Verkehrsaufkommen beträgt die Höhe des lichten Raumes 4,50 m und

-       die Hausnummern- und Straßennamenschilder, Hinweisschilder für Hydranten usw. sollen von der Straße aus gut sichtbar sein. 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in der Zeit von 01. März bis 30. September jeden Jahres die Vogelschutzzeit nach Bundesnaturschutzgesetz greift. Sie sind daher verpflichtet vor dem Rückschnitt die Hecke / Bäume entsprechend auf Niststätten zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Sollten Sie bei der Durchsicht in diesem Zeitraum Unterstützung benötigen melden Sie sich bitte kurz vor dem Termin des Rückschnitts bei Herrn Bilo (Tel. 08092 / 703 – 4121). 

Zudem möchten wir Ihnen empfehlen jährlich den Zuwachs der Hecke außerhalb der Vogelschutzzeit (01.10. bis 28./29.02 eines jeden Jahres) zu kürzen, sodass kein großer Rückschnitt mehr nötig ist. Außerhalb der Vogelschutzzeit ist es auch erlaubt Gehölze stark zu kürzen.

 

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