Öffentliche Bekanntmachung

Das Ordnungsamt der Stadt Grafing b.München hat am 06.06.2024 gegen 10:20 Uhr festgestellt, dass auf öffentlicher Verkehrsfläche – Wertstoffhof, Grafing b. München – ein PKW, Marke Ford, Modell Ka, Farbe blau, ohne verkehrsrechtliche Zulassung (vorheriges Kennzeichen: EBE-PL976), abgestellt ist. 

Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Flurstück Nr. 448 um ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet handelt, wurde der Pkw an den Bauhof der Stadt Grafing b.München abgeschleppt. 

Ein nicht zugelassenes Fahrzeug nimmt nicht am allgemeinen Straßenverkehr teil, sondern nimmt die öffentliche Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch. Für das Abstellen eines solchen Kraftfahrzeuges ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Eine derartige Erlaubnis liegt jedoch nicht vor, so dass hier eine unerlaubte Sondernutzung nach Art. 18b a Abs. 1 des Bayer. Straßen- und Wegegesetz gegeben ist, die zum einen erlaubnispflichtig und zum anderen gebührenpflichtig ist. Eine solche Erlaubnis kann zudem für den beabsichtigten Zweck nicht in Aussicht gestellt werden. 

Der Eigentümer des Fahrzeuges wird aufgefordert, sich bis spätestens 07.12.2024 mit uns unter der Telefonnummer 08092/703-1214 in Verbindung zu setzen und anschließend den Pkw zu entfernen.

Nach diesem Zeitpunkt wird das Fahrzeug als Fundsache beurteilt und entsprechend verwertet.

Christian Bauer

Erster Bürgermeister

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