Wasserentnahme aus Hydranten ist kein Kavaliersdelikt
Aus gegebenem Anlass:
Hydranten sind ein unverzichtbarer Bestandteil der öffentlichen Trink- und Löschwasserversorgung.
Sie müssen jederzeit uneingeschränkt funktionstüchtig sein, damit die Feuerwehr im Ernstfall schnell handeln kann.
Eine unbefugte Wasserentnahme ist daher nicht nur verboten, sondern kann straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darüber hinaus gefährdet eine unsachgemäße Nutzung den Schutz unseres Trinkwassers. Ohne zugelassene Standrohre und geeignete Sicherungseinrichtungen – insbesondere einem Systemtrenner – können Verunreinigungen ins Trinkwasser gelangen.
Trinkwasser aus Hydranten darf ausschließlich mit Genehmigung des zuständigen Trinkwasserversorgers und unter Einhaltung der geltenden technischen und hygienischen Vorschriften entnommen werden.
Weitere Auskünfte.
Stadtwerke Grafing Wasserversorgung.
Herr Lößl. Tel. 08092 7033312
FB 3/Bautechnik

