Veröffentlicht am: 14.06.2019
Bestattungs- und Grabgebühren
Ruhefrist 12 Jahre, Kindergrab 8 Jahre
Kindergrab - 90,00 €
Doppelgrab - 582,00 €
Familiengrab - 995,00 €
Wahlgrab - 1.705,00 €
Urnengrab - 600,00 €
Urnennische - 600,00 €
Urnengrabfach (Urnenstele) - 900,00 €
Naturgrab einfach - 600,00 €
Naturgrab mehrfach - 900,00 €
Urnengrab anonym - 600,00 €
Je angefangenem Monat
Kindergrab - 0,94 €
Doppelgrab - 4,04 €
Familiengrab - 6,91 €
Wahlgrab - 11,84 €
Urnengrab - 4,17 €
Urnennische - 4,17 €
Urnengrabfach (Urnenstele) - 6,25 €
Naturgrab einfach - 4,17 €
Naturgrab mehrfach - 6,25 €
Urnengrab anonym - 4,17 €
Bestattungsgebühren
- Benutzung Leichenhaus 355,00 €
- Benutzung der Kühlvitrinen in der Aussegnungshalle 75,00 € für den ersten Tag (für mehrere Tage 120,00 €).
Verwaltungsgebühren
- Genehmigung einer Bestattung vor oder nach der gesetzlich festgelegten Bestattungsfrist 10,00 bis 15,00 €
- Ausfertigung Graburkunde, Ersatzurkunde und Umschreibung eines Nutzungsrechts 10,00 €
- Genehmigung zum Errichten oder Verändern eines Grabmals (§ 22 BestS) sowie einer Änderungs- oder Beseitigungsanordnung der Friedhofsverwaltung und einer Erlaubnis zum Entfernen des Grabmals 15,00 bis 50,00 €
- Zulassung gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof sowie Zulassung eines Bestattungsunternehmens 25,00 bis 200,00 €.