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Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Grafing
Mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 22.10.2024 startet die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Grafing. Noch im Oktober 2023 wurde der Antrag auf Förderung gestellt und am 16.09.2024 zugesprochen. Damit wird die Erstellung mit 90% gefördert.
Ab dem 1. Januar 2024 trat das Wärmeplanungsgesetz in Deutschland in Kraft. Das Wärmeplanungsgesetz schafft die rechtliche Grundlage für die verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in ganz Deutschland. Die Wärmeplanung soll als wegweisendes Instrument auf der Grundlage der lokalen Gegebenheiten einen Weg aufzeigen, wie zukünftig Schritt für Schritt die Wärmeversorgung auf die Nutzung von Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden kann. Das gibt den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und Energieversorgern Sicherheit darüber, mit welcher Wärmeversorgung sie lokal rechnen können.
Ein Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.
Für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss bis zum 30. Juni 2028 ein Wärmeplan erstellt werden. Bei der Wärmeplanung müssen immer zwei Fragen beantwortet werden:
- Wie viel Wärme wird aktuell vor Ort gebraucht?
Hierzu wird eine sogenannte Bestandsanalyse, der sogenannte Ist-Zustand, erstellt. Darin werden der derzeitigen Wärmebedarf oder -verbrauch einschließlich der hierfür eingesetzten Energieträger, die vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen und die für die Wärmeversorgung relevanten Energieinfrastrukturanlagen ermittelt.
- Mit welcher Wärmequelle und Infrastruktur kann die Wärme in Zukunft bereitgestellt werden und wie hoch ist der zukünftige Wärmebedarf?
Danach folgt eine sogenannte Potenzialanalyse. Dabei wird u. a. geprüft, welche unterschiedlichen Quellen für erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme perspektivisch für die Wärmeversorgung verfügbar sind. Das kann z. B. die Abwärme aus lokalen Rechenzentren sowie erneuerbare Energie aus Abwasser, Solarthermie, Geothermie, Biomasse, grünem Wasserstoff oder anderen Quellen sein.
Im Ergebnis zeigt die Wärmeplanung ganz konkret Gebiete, die zentral über ein Wärmenetz, über ein Wasserstoffnetz oder dezentral über Anlagen in oder an Gebäuden (z. B. eine Wärmepumpe oder ein Biomassekessel) versorgt werden können. Für den Fall, dass die Entscheidung hierüber noch nicht getroffen werden kann oder dass belastbare Überlegungen zur Umstellung des Gasnetzes auf grünes Methan (z. B. Biomethan) vorliegen, wird das betroffene Gebiet als Prüfgebiet ausgewiesen. Der Wärmeplan wird anschließend durch den Stadtrat beschlossen und im Internet veröffentlicht.
Titel: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Grafing
Laufzeit des Vorhabens: 01.10.2024 bis 30.09.2025
beteiligte Partner: Bundesministerium für Wirtschaft un Klimaschutz
Förderkennzeichen: 67K28109
www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.