Aufstellung des Bebauungsplanes "Schönblick Ost" fü ein allgemeines Wohngebiet

 

Bekanntmachung 

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 
Aufstellung des Bebauungsplanes "Schönblick Ost" für ein Allgemeines Wohngebiet auf dem Grundstück Fl.Nr. 675 der Gemarkung Öxing am östlichen Ortseingang der Siedlung Schönblick / gegenüber "Bauer am Berg";
a) Fortführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 215a Abs. 1, 3 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung 
b) Bekanntmachung der Internetveröffentlichung  (§ 3 Abs. 2 BauGB) 

Am 24.09.2019 wurde die Aufstelllung eines  Bebauungsplanes für den südlichen Teilbereich (ca. 3.300 m²) des Grundstücks Fl.Nr. 675 der Gemarkung Öxing gefasst. Das Plangebiet liegt an der Rotterstraße am östlichen Ortseingang der Siedlung „Schönblick“, nördlich gegenüber dem Anwesen „Bauer am Berg“. Planungsziel ist die Ausweisung von Wohnbauland, für 3 Doppelhäuser. Die Lage des Plangebietes ist im nachfolgenden Lageplan rot markiert.

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Das Aufstellungsverfahren erfolgte im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13b BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). 

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 verstößt die Ermächtigungsnorm des § 13b BauGB gegen Europarecht (SUP-Richtlinie) und ist damit nicht mehr anwendbar. Aufgrund der zum 01.01.2024 in Kraft getretenen Regelungen des § 215a BauGB können diese nach § 13b eingeleiteten Bebauungsplanverfahren jetzt im beschleunigten Verfahren entsprechend § 13a BauGB fortgeführt werden.

Dabei wurde in einer Vorprüfung im Einzelfall unter Beteiligung der durch die Planung in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange festgestellt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die in der Abwägung nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB zu berücksichtigen sind oder die als Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes entsprechend § 1a Abs. 3 BauGB auszugleichen wären. 

Nach § 215a BauGB führt die Stadt Grafing  den Bebauungsplan jetzt im beschleunigten Verfahren entsprechend § 215a Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung fort Die wesentlichen Gründe für diese Entscheidung  sind: 

-  Verfahrensbeschleunigung: Mit dem Bebauungsplan soll dringend erforderlicher Wohnraum geschaffen werden. Aufgrund der Entbehrlichkeit der Flächennutzungsplanänderung im beschleunigten  Verfahren ergibt sich eine erhebliche Vereinfachung und Verkürzung des Bauleitplanverfahrens. 

-  Keine Auswirkungen auf Umfang der naturschutzrechtlichen Kompensation: Den Belangen der Natur und des Landschaftsbild hat der Bebauungsplan schon damit entsprochen, dass eine sehr umfangreiche Ortsrandeingrünung die landschaftsgerechte  Einbindung der Siedlung sicherstellt. 

-  überwiegend nur Umweltauswirkungen geringfügigen Ausmaßes: Aufgrund des geringen Ausmaßes des Baugebietes und der Beanspruchung von Intensivgrünland / -ackerland sind die Umweltauswirkungen überwiegend nur gering 

Im beschleunigten Verfahren nach § 215a i.V.m. § 13a BauGB wird jetzt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.  Der Entwurf  des Bebauungsplanes mit Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme werden jetzt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

29.04.2024 bis 31.05.2024 

unter folgender Internetadresse veröffentlicht: https://www.grafing.de/bauen-mobilitaet-umwelt/Bauen-und-Erschliessen/bauleitplanung/in-aufstellung.html  

Zusätzlich zur Internetveröffentlichung stehen während der Veröffentlichungsfrist  im Rathaus (Flur im 1. Obergeschoss),  Marktplatz 28, 85567 Grafing, auch ein öffentlich zugängliches Lesegerät zur Verfügung und werden die genannten Unterlagen öffentlich ausgelegt.

nalnetzesdes vorhandenen Lung und über magnetische Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist  können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können  bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. 

Weiter  besteht  im oben genannten Zeitraum während der allgemeinen Geschäftszeiten auch Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und  Zwecke sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Hierfür werden die oben genannten Unterlagen in der Bauverwaltung (Rathaus Zimmer Nr. 16) öffentlich dargelegt. Dabei wird ebenfalls bis 31.05.2024 Gelegenheit zur Äußerung gegeben. 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht vorgebrachten Äußerungen und Stellungnahmen werden geprüft und fließen dann in die Entscheidung  über den Bebauungsplan ein. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Grafing b.München, 04.03.2024

Stadt Grafing b.München 

Christian Bauer

Erster Bürgermeister