Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Wohngebietes - Nettelkofener Straße / Südseite

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Wohngebietes am Ortsausgang der Nettelkofener Straße / Südseite („Bebauungsplan Südlich der Nettelkofener Straße“);

Bekanntmachung der Internetveröffentlichung (§ 3 Abs. 2 BauGB) 

Am 11.03.2014 wurde die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Allgemeines Wohngebiet am westlichen Ortsrand zwischen der Nettelkofener Straße und der Elisabethstraße beschlossen. Hauptziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Wohnheimes für behinderte Menschen südlich der Nettelkofener Straße. Zur städtebaulichen Einbindung erfolgt die ergänzende Ausweisung von kleinteiligen Wohngebäuden. Im Bereich westlich der Elisabethstraße sollte eine einreihige Wohnbebauung entstehen. Der Flächennutzungsplan wurde für das Plangebiet am 16.03.2015 geändert.  

Am 15.03.2016 wurde das Bebauungsplanverfahren dann in 2 getrennte Planungsabschnitte aufgeteilt. Für den südlichen Planungsabschnitt (Westlich der Elisabethstraße) wurde das Verfahren ausgesetzt. Der nördliche Planungsabschnitt („Bebauungsplan südlich der Nettelkofener Straße“) wird fortgeführt. 

Das gegenständliche Plangebiet erstreckt sich auf die Flächen südlich der Nettelkofener Straße und westlich der bestehenden Bebauung an der Nettelkofener Straße. 

Übersichtsplan:

Bild

Im Bebauungsplanverfahren erfolgte die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB) in der Zeit vom 01.02.2024 – 01.03.2024. Die dabei eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 30.04.2024 geprüft, der Bebauungsplanentwurf gebilligt und die Verwaltung mit der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB beauftragt.  

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Südlich der Nettekofener Straße“ mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden jetzt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

                                                              04.06.2024 bis 05.07.2024 

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Stadt Grafing b.M. (https://www.grafing.de/bauleitplanung) und im zentralen Internetportal des Landes Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) bereitgestellt. 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut

Art der vorhandenen Information

Menschen

Hinweis Verkehrslärmbelastung der Bahnstrecke München – Rosenheim, Hinweise auf Einwirkungen durch benachbarte Landwirtschaftsflächen

Verkehr

Hinweis zur Erschließung, Hinweis auf Rad- und Fußwegeverbindung; Leistungsfähigkeit der Erschließung

Wasser

 

Hinweise über Grundwasserverhältnisse und deren Flurabstand;

Baugrunduntersuchung über Boden- und Grundwasserverhältnisse sowie zur Versickerungseignung; Versiegelungswirkung und Oberflächenwasserabfluss

Fläche,

Arten und Lebensräume

Umweltprüfung zum vorausgegangenen Flächennutzungsplan; naturschutzrechtliches Eingriffs- und Ausgleichskonzept; Hinweis über Bestandserhebung und Artenvorkommen, Lage außerhalb von gesetzlichen Schutzgebieten; Hinweis über die Grünordnung und Ausgleichsmaßnahmen

Boden

 

Bodengutachten zur Baugrundeignung und Sicherfähigkeit; Hinweis auf Bodengüte; Hinweis über Bedeutung des Bodens für die Agrarwirtschaft

Landschaft

Auswirkung auf Landschaftsbild

Landesplanung, Zersiedelung, Flächensparen

Feststellung zur Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung; Übereinstimmung mit dem Anbindungsgebot; Hinweise zum Flächenspargebot

Klima / Luft

Hinweis über klimatische Verhältnisse, Regelungen über Solarpflicht

Kulturgüter,

sonstige Sachgüter

Hinweise über die (fehlende) Existenz von Bau- und Bodendenkmälern

Abfall

Hinweis auf gesicherte Abwasserentsorgung und Abfallentsorgung

Wechselwirkungen

Hinweise im Umweltbericht

Zusätzlich zur Internetveröffentlichung steht während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus (Flur im 1. Obergeschoss), Marktplatz 28, 85567 Grafing, während der allgemeinen Geschäftszeiten auch ein öffentlich zugängliches Lesegerät zur Verfügung und es werden die genannten Unterlagen öffentlich in Papierform ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. 

Grafing b.München, 06.05.2024

Stadt Grafing b.München 

Christian Bauer

Erster Bürgermeister