Mariä Himmelfahrt - 15. August

Bekanntmachung

Vollzug des Feiertagsgesetzes; Bekanntmachung zum Feiertag Mariä Himmelfahrt

Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung hat mit Schreiben vom 30. April 2025 aufgrund der im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten zum Stichtag 15. Mai 2022 festgestellt, dass mehr katholische als evangelischer Einwohner ihren Wohnsitz in der Stadt Grafing b.München haben.

Aufgrund dieser Mitteilung und im Vollzug des Art. 1 Abs. 3 Satz 2 des Feiertagsgesetzes wird bekanntgegeben, dass Mariä Himmelfahrt jeweils am 15. August in der Stadt Grafing b.München ein gesetzlicher Feiertag ist.

Stadt Grafing b.München, 16.06.2025

Christian Einhellig

Zweiter Bürgermeister