Vollzug des Baugesetzbuches - Glonner Straße (Aldi)
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Glonner Straße (Aldi) und Drogeriemarkt“; Internetveröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Auf dem Betriebsgelände des Aldi-Marktes an der Glonner Straße (Ecke Aiblinger Straße) ist die Ansiedelung eines Drogeriemarktes mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m² geplant. Der Drogeriemarkt ist im Bereich der bisherigen Kundenparkplätze an der Südwestseite des Betriebsgrundstückes (Fl.Nr. 551/5 der Gemarkung Grafing) vorgesehen. Der geplante Standort ist im nachfolgenden Übersichtslageplan rot markiert.
Für die Ansiedlung des Drogeriemarktes wurde am 26.07.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen (Änderung des Bebauungsplanes „SO für großflächigen Einzelhandel, Glonner Straße ALDI (2013)“ durch Neuerlass).
Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für die Änderung des Bebauungsplanes über die Zulässigkeit eines Vorhabens nach Nr. 18.8 i.V.m. 18.6 der Anlage 1 zum UVPG nicht (§ 13a Abs. 1 Satz 3 BauGB). Der Bebauungsplan erweitert ein Gebiet mit einem großflächigen Einzelhandelsbetrieb um einen nicht großflächigen Betrieb. Das Ergebnis der Vorprüfung (§§ 7, 9 Abs. 3 UVPG) hat ergeben, dass die Änderung keine erheblichen Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt deshalb gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB als Bebauungsplan zur Innenentwicklung. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
Der Bau- und Werkausschuss hat nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung am 27.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Glonner Straße (Aldi) und Drogeriemarkt“ i.d.F. vom 28.03.2025 beschlossen und zur Veröffentlichung (Planoffenlegung) bestimmt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes vom 27.05.2025 mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom
07.07.2025 bis 09.08.2025
Unter folgender Adresse im Internet veröffentlicht:
https://www.grafing.de/bauen-mobilitaet-umwelt/bauen-erschliessen/bauleitplanung/in-aufstellung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet stehen im Rathaus der Stadt Grafing b.M., Marktplatz 28 (Flur im 1. Stock) während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten durch ein öffentlich zugängliches Lesegeräte und durch öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Es wird darauf hingewiesen
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Grafing, 03.06.2025
Stadt Grafing b.M.
Christian Bauer
Erster Bürgermeister