Bekanntmachung - Wohnbebauung Gustl-Waldau-Straße

Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),
Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 BauGB) für die Grundstücke Fl.Nrn. 301 und 306 der Gemarkung Grafing zwischen der Münchener Straße und der Wohnbebauung an der Gustl-Waldau-Straße zur  Ausweisung 


a) von Wohnbauflächen (Allgemeines Wohngebiet)   (Bebauungsplan „Gustl-Waldau-Straße – Bauabschnitt 3“) 


b) eines eingeschränkten Gewerbegebietes (Bebauungsplan „Nördliche Münchener Straße - Bauabschnitt 2)

Erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB 

Die Stadt Grafing b.M.  hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die bisher unbebaute Fläche zwischen der Münchener Straße und der Bebauung an der Gustl-Waldau-Straße am 19.09.2017 beschlossen. 

Im südlichen Teilgebiet soll auf einer Fläche von ca. 3.200 m² eine Wohnbebauung (Allgemeines Wohngebiet, § 4 BauNVO) ausgewiesen werden, das über die bestehende Gustl-Waldau-Straße (Stichstraße mit Wendemöglichkeit) erschlossen wird.  Im nördlichen Teilgebiet mit ca. 5.300 m² soll ein eingeschränktes Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) ausgewiesen werden, das über eine gesonderte Zufahrt über die Münchener Straße erschlossen wird. 

Für den Entwurf des qualifizierten Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 BauGB) in der Fassung vom 26.09.2023 wurden in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 23.01.2024 Änderungen, Erweiterungen und Ergänzungen beschlossen. 

Da der Bebauungsplanentwurf aufgrund der im Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen ergänzt und geändert wurde, ist der am 26.09.2023 gebilligte Entwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.

Bild

Der vom Bau-, Werk- und Umweltausschuss am 24.01.2024 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird jetzt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 

06.05.2024 bis 07.06.2024 

unter folgender Internetadresse veröffentlicht: https://www.grafing.de/bauleitplanung 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut

Art der vorhandenen Information

Menschen

Schalltechnische Untersuchung, Hinweise auf Immissionsbelastung durch Gewerbelärm, Verkehrslärmeinwirkungen aus den Straßen, Verkehrssicherheit

Wasser

Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, Grundwasserverhältnisse, Versickerungsmöglichkeiten, Hinweise auf Überschwemmungsgefahr bei Starkregen

Tiere, Pflanzen

Natur- und Biotopschutz

Auswirkungen auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, Tier- und Pflanzenwelt einschließlich Lebensstätten und Lebensräume, Eingriffs- und Ausgleichsbilanz, Ausgleichskonzept, Freiflächengestaltung

Boden

Auswirkungen auf Landwirtschaft, Bodengüte und Bedeutung für Agrarproduktion, Baugrundverhältnisse

Landschaftsbild, Landschaft, Landschaftsplan

Auswirkung auf das Landschaftsbild, Auswirkungen durch die Ausgleichsflächen außerhalb des Plangebietes

Nutzung erneuerbare Energie, Klimaschutz

Pflicht zur Anbringung von Solaranlagen

Kultur, sonstige Sachgüter, Wirtschaft

Auswirkungen auf zentralörtlichen Versorgungsbereich (Innenstadt) und Einzelhandelsfunktion

Raumordnung

Übereinstimmung mit dem Landesentwicklungsprogramm (großflächiger Einzelhandel, Integrationsgebot, Anbindegebot)

Wechselwirkungen

Hinweise im Umweltbericht

Zusätzlich zur Internetveröffentlichung stehen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grafing b.M. (Flur im 1. Obergeschoss), Marktplatz 28, 85567 Grafing, auch ein öffentlich zugängliches Lesegerät zur Verfügung und es werden die genannten Unterlagen öffentlich ausgelegt. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: j.niedermaier@grafing.bayern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht vorgebrachten Äußerungen und Stellungnahmen werden überprüft und fließen dann in die Entscheidung über den Bebauungsplan ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 

Grafing, 21.03.2024

Stadt Grafing b.M. 

Christian Bauer

Erster Bürgermeister