Bekanntmachung - Wohnbebauung Gustl-Waldau-Straße
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),
Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 BauGB) für die Grundstücke Fl.Nrn. 301 und 306 der Gemarkung Grafing zwischen der Münchener Straße und der Wohnbebauung an der Gustl-Waldau-Straße zur Ausweisung
a) von Wohnbauflächen (Allgemeines Wohngebiet) (Bebauungsplan „Gustl-Waldau-Straße – Bauabschnitt 3“)
b) eines eingeschränkten Gewerbegebietes (Bebauungsplan „Nördliche Münchener Straße - Bauabschnitt 2)
Erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadt Grafing b.M. hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die bisher unbebaute Fläche zwischen der Münchener Straße und der Bebauung an der Gustl-Waldau-Straße am 19.09.2017 beschlossen.
Im südlichen Teilgebiet soll auf einer Fläche von ca. 3.200 m² eine Wohnbebauung (Allgemeines Wohngebiet, § 4 BauNVO) ausgewiesen werden, das über die bestehende Gustl-Waldau-Straße (Stichstraße mit Wendemöglichkeit) erschlossen wird. Im nördlichen Teilgebiet mit ca. 5.300 m² soll ein eingeschränktes Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) ausgewiesen werden, das über eine gesonderte Zufahrt über die Münchener Straße erschlossen wird.
Für den Entwurf des qualifizierten Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 BauGB) in der Fassung vom 26.09.2023 wurden in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 23.01.2024 Änderungen, Erweiterungen und Ergänzungen beschlossen.
Da der Bebauungsplanentwurf aufgrund der im Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen ergänzt und geändert wurde, ist der am 26.09.2023 gebilligte Entwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.
Der vom Bau-, Werk- und Umweltausschuss am 24.01.2024 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird jetzt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
06.05.2024 bis 07.06.2024
unter folgender Internetadresse veröffentlicht: https://www.grafing.de/bauleitplanung
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Menschen | Schalltechnische Untersuchung, Hinweise auf Immissionsbelastung durch Gewerbelärm, Verkehrslärmeinwirkungen aus den Straßen, Verkehrssicherheit |
Wasser | Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, Grundwasserverhältnisse, Versickerungsmöglichkeiten, Hinweise auf Überschwemmungsgefahr bei Starkregen |
Tiere, Pflanzen Natur- und Biotopschutz | Auswirkungen auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, Tier- und Pflanzenwelt einschließlich Lebensstätten und Lebensräume, Eingriffs- und Ausgleichsbilanz, Ausgleichskonzept, Freiflächengestaltung |
Boden | Auswirkungen auf Landwirtschaft, Bodengüte und Bedeutung für Agrarproduktion, Baugrundverhältnisse |
Landschaftsbild, Landschaft, Landschaftsplan | Auswirkung auf das Landschaftsbild, Auswirkungen durch die Ausgleichsflächen außerhalb des Plangebietes |
Nutzung erneuerbare Energie, Klimaschutz | Pflicht zur Anbringung von Solaranlagen |
Kultur, sonstige Sachgüter, Wirtschaft | Auswirkungen auf zentralörtlichen Versorgungsbereich (Innenstadt) und Einzelhandelsfunktion |
Raumordnung | Übereinstimmung mit dem Landesentwicklungsprogramm (großflächiger Einzelhandel, Integrationsgebot, Anbindegebot) |
Wechselwirkungen | Hinweise im Umweltbericht |
Zusätzlich zur Internetveröffentlichung stehen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grafing b.M. (Flur im 1. Obergeschoss), Marktplatz 28, 85567 Grafing, auch ein öffentlich zugängliches Lesegerät zur Verfügung und es werden die genannten Unterlagen öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: j.niedermaier@grafing.bayern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht vorgebrachten Äußerungen und Stellungnahmen werden überprüft und fließen dann in die Entscheidung über den Bebauungsplan ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Grafing, 21.03.2024
Stadt Grafing b.M.
Christian Bauer
Erster Bürgermeister