Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Änderung des Bebauungsplans - Glonner Straße

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel, Glonner Straße“ zur Erweiterung um einen Drogeriemarkt; Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Auf dem Betriebsgelände des Aldi-Marktes an der Glonner Straße / Aiblinger Straße ist die Ansiedelung eines Drogeriemarktes geplant. Der Drogeriemarkt wird im Bereich der bisherigen Kundenparkplätze an der Südwestseite des Betriebsgrundstückes (Fl.Nr. 551/5 der Gemarkung Grafing) festgesetzt. Der geplante Standort ist im nachfolgenden Übersichtslageplan rot markiert.

Bild

Der Bau- und Werkausschuss hat am 19.11.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel, Glonner Straße (2013)“ für die Erweiterung durch einen Drogeriemarkt mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m² zu ändern. 

Der Aufstellungsbeschluss für das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB als Bebauungsplan zur Innenentwicklung, bei dem die Durchführung der Umweltprüfung nach

§ 2 Abs. 4 BauGB entfällt (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). 

Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für den Bebauungsplan, der die Zulässigkeit eines Vorhabens nach Nr. 18.8 i.V.m. 18.6 der Anlage 1 zum UVPG begründet, nicht (§ 13a Abs. 1 Satz 3 BauGB). Das Ergebnis der Vorprüfung (§§ 7, 9 Abs. 3 UVPG) hat ergeben, dass die Änderung keine erheblichen Umweltauswirkungen hervorrufen kann. 

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihrer voraussichtlichen Auswirkungen wird eine vorgezogene Bürgerbeteiligung durchgeführt (§ 3 Abs. 1 BauGB). Hierfür werden die Planunterlagen in der Zeit vom  

07.01.2025 bis 07.02.2025 

während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in der Bauverwaltung, Rathaus Zimmer Nr. 16, Marktplatz 28, öffentlich dargelegt. 

Die Planunterlagen werden auch im Internet veröffentlicht:

https://www.grafing.de/bauen-mobilitaet-umwelt/bauen-erschliessen/bauleitplanung 

Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Erörterung und zur Äußerung. Die vorgebrachten Äußerungen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Verfahren ein. 

Grafing, 25.11.2024

Stadt Grafing b.M.  

Christian Bauer

Erster Bürgermeister