Vollzug des Baugesetzbuches für die Grundstücke (St.-Anna-Str. u. Am Weiher) + Elkofen (Seeweg)
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Erlass einer Einbeziehungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) für die Grundstücke Fl.Nrn. 778/3, 756 und 493 Gemarkung Elkofen (St.-Anna-Str. und Am Weiher) und das Grundstück Fl.Nr. 508/3 Gemarkung Elkofen (Seeweg) in Eisendorf;
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der zuständige Bau- und Werkausschuss der Stadt Grafing b.M. hat am 23.02.2021 für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 508/3 Gemarkung Elkofen (Seeweg) und am 26.10.2021 für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 778/3, 756 und 493 Gemarkung Elkofen (St.-Anna-Str. und Am Weiher) beschlossen, zur Ortsteilentwicklung von „Eisendorf“ eine Einbeziehungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) aufzustellen.
Damit sollen einzelne Flächen des bauplanungsrechtlichen Außenbereichs (§ 35 BauGB) in den bauplanungsrechtlichen Innenbereich (§ 34 BauGB) einbezogen werden um dort eine Bebauung zu ermöglichen.
Für die Fl.Nr. 508/3 Gemarkung Elkofen ist die Bebauung zwei Doppelhäusern, für die Fl.Nrn. 778/3 und 756 Gemarkung Elkofen die Bebauung mit 2 Wohngebäuden und für die Fl.Nr. 493 Gemarkung Elkofen die Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus und einem Doppelhaus vorgesehen.