Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das Sondergebiet Berufschulzentrum und das Sondergebiet Bahn- und Schulparkplatz

Bekanntmachung 

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);

a)  Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das „Sondergebiet Berufsschulzentrum“ und das „Sondergebiet Bahn- und Schulparkplatz (Parkdeck)“ in Grafing-Bahnhof westlich der Bahnstrecke München-Rosenheim

b)  Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes „Außenbereichssiedlung Pierstling“;

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 3 BauGB 

Der zuständige Bau- und Werkausschuss der Stadt Grafing b.München hat in der Sitzung am 30.04.2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den qualifizierten Bebauungsplan „Sondergebiet Berufsschulzentrum“ und das „Sondergebiet Bahn- und Schulparkplatz (Parkdeck)“ in Grafing-Bahnhof westlich der Bahnstrecke München-Rosenheim, sowie den einfachen Bebauungsplan „Außenbereichssiedlung Pierstling“ als Satzung sowie die Begründung und Umweltbericht hierzu beschlossen (Satzungsbeschluss). 

Der Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes erfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 236, 234/4, 234/7,234/8, 233, 232, 232/4, 232/8, 232/9, 232/5 der Gemarkung Nettelkofen und ist im nachfolgenden Übersichtslageplan grau umrandet markiert. Das Plangebiet reicht bis an die Gemeindegrenze zu Bruck heran.

Der Geltungsbereich für den einfachen Bebauungsplan (§ 30 Abs. 3 BauGB) für den Siedlungsbereich „Pierstling“ ist im Übersichtslageplan schwarz strichliert umrandet. Der Geltungsbereich erfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 236/1, 237, 237/2, 237/3, 237/4, 237/5, 238, 238/2, 556/32, 556/34, 585/2, 585/9, 585/4, 585/5, 585/6, 585/8 der Gemarkung Nettelkofen

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Der Beschluss des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). 

Der Bebauungsplan mit Begründung, die zusammenfassende Erklärung sowie die DIN-Vorschriften, auf die der Bebauungsplan verweist, werden im Rathaus der Stadt Grafing b. München (Bauverwaltung), Marktplatz 28, 85567 Grafing b. München, Zimmer 16, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. 

Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird ergänzend auch in das Internet eingestellt und wird auch über das zentrale Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.bayern.de) zugänglich gemacht (§ 10a Abs. 2 BauGB) 

Hinweise:

a) Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf folgendes hingewiesen:

Unbeachtlich werden

1.  eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Grafing b.M. unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht werden. 

b) Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird auf folgendes hingewiesen:

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. 

Grafing b.München, 06.05.2024

Stadt Grafing b.München 

Christian Bauer

Erster Bürgermeister