Einziehung eines Teilstücks des Feld- und Waldweges "südl. Grandauerholzweg"

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes -BayStrWG-; Einziehung eines Teilstücks des Feld- und Waldweges „südlicher Grandauerholzweg“ 

Eine Teilfläche des in der Stadt Grafing b.München, Landkreis Ebersberg, bestehenden öffentliche Feld- und Waldwegs mit der Bezeichnung „südlicher Grandauerholzweg“ wird eingezogen. Die Einziehung erfolgt mit Wirkung ab 01.05.2025. 

Die einzuziehende Teilfläche verläuft innerhalb des Grundstücks Fl.Nr. 532 der Gemarkung Oexing. Sie ist im Lageplan rot gekennzeichnet. Das östliche Teilstück des Feld- und Waldweges existiert nicht mehr und ist Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche. 

Das einzuziehende Teilstück beginnt an der Grundstücksgrenze zwischen dem Feld- und Waldweg „südlicher Grandauerholzweg“ und dem Grundstück Fl.Nr. 532 der Gemarkung Oexing und endet stumpf nach 34 m inmitten des Wiesengrundstücks Fl.Nr. 532 der Gemarkung Oexing. 

Die begründeten Unterlagen der Verfügungen können in den Geschäftsräumen der Stadt Grafing b.München, Marktplatz 28, Zimmer 14, während der Dienststunden eingesehen werden.

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Stadt Grafing b.München

Grafing b.M, 24.04.2025  

Christian Bauer

Erster Bürgermeister