Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes - Lagerhausstraße

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes -BayStrWG-;

Widmung einer zusätzlichen Fläche der Ortsstraße „Lagerhausstraße“ in Grafing b.München 

Die in der Stadt Grafing b.München, Landkreis Ebersberg, bestehende Ortsstraße Nr. 65 mit der Bezeichnung „Lagerhausstraße“ wird mit Verfügung vom 05.12.2023 in einer Teilstrecke von der Lagerhausstraße – Münchener Straße für den öffentlichen Verkehr gewidmet. 

Im Bebauungsplan vom 09.01.2017 wird die ehemalige „Fabrikstraße“ als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, das Straßenteilstück wurde neu hergestellt. 

1.    Straßenbeschreibung

Straße:Lagerhausstraße
Stadt/Gemeinde:Grafing b.München;
Landkreis:Ebersberg;
  
Flurnummern:33/2, 223/4, 223/19, 232/9 Teilfläche (5,50 m Breite) Gemarkung Grafing b.München
Anfangspunkt:Nordostecke der Fl.Nr. 223/4 (bei Lagerhausstraße 17) Gemarkung Grafing b.München;
Endpunkt:Einmündung Lagerhausstraße in die Münchener Straße Fl.Nr. 4/2 Gemarkung Grafing b.München
Länge:          0,220 km;
Baulastträger:Stadt Grafing b.M.;

2.    Verfügung

Die unter Nr. 1. bezeichnete Straße ist als Ortsstraße gewidmet.

3.    Wirksamwerden

Wirksamwerden der Verfügung:2 Wochen nach Bekanntmachung
  

Die begründeten Unterlagen der Verfügungen können in den Geschäftsräumen der Stadt Grafing b.München, Marktplatz 28, Zimmer 14, während der Dienststunden eingesehen werden.

Stadt Grafing b.M, 05.12.2023

 

Christian Bauer

Erster Bürgermeister 

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