Widmung einer Wendefläche der Ortsstraße „Am Stadion“

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes -BayStrWG-;

Widmung einer Wendefläche der Ortsstraße „Am Stadion“ in Grafing b.München (Art. 6 BayStrWG)

1. Straßenbeschreibung:

Die in der Stadt Grafing b.München, Landkreis Ebersberg, bestehende Ortsstraße „Am Stadion“ wird gemäß Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 23.05.2023 in ihrer Gesamtheit neu ausgebaut. Die für den Ausbau notwendige Wendefläche auf den Grundstücken Fl.Nrn. 202 und 202/1 Gemarkung Öxing wird als Teil der Ortsstraße „Am Stadion“ gewidmet.

Die Abstufung wird zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung wirksam (Art. 41 Abs. 3, 4 BayVwVfG).

Bestandteile: Fahrbahn

Die innerorts verlaufende Straßenfläche umfasst das Grundstück Fl.Nr. 207 und Teilflächen der Fl.Nrn. 202 und 202/1 der Gemarkung Öxing.

Anfangspunkt: Stadion in den Vorplatz Eissatadion/Freibad), Nordgrenze entlang des Gebäudes „Am Stadion 9" Fl.Nr. 202/1 der Gemarkung Öxing, 0,00 km

Endpunkt: Stadion in den Vorplatz Eissatadion/Freibad), Südgrenze entlang des Gebäudes „Tennisclub“, Fl.Nr. 202 der Gemarkung Öxing, 0,022 km

2. Verfügung:

Die unter 1 bezeichnete Teilfläche der Grundstücke Fl.Nrn. 202 und 202/1 der Gemarkung Öxing wird als Teil der bestehenden Ortsstraße „Am Stadion“ zur Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet (Art. 6 BayStrWG).

Widmungsbeschränkung: Keine

3. Träger der Straßenbaulast:

Stadt Grafing b.M. (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG),

4. Wirksamwerden:

Die Widmungsverfügung wird am 01.10.2024 wirksam, frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.

Die begründeten Unterlagen der Verfügungen können in den Geschäftsräumen der Stadt Grafing b.München, Marktplatz 28, Zimmer 14, während der Dienststunden eingesehen werden.

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Stadt Grafing b.München

Grafing b.M, 22.07.2024

Christian Bauer 

Erster Bürgermeister