Widmung eines erstmals hergestellten Feldweges an der Erschließungsstraße "südliche Stichstaße der Rosenheimer Straße"

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes -BayStrWG-; Widmung eines erstmals hergestellten Feldweges an der Erschließungsstraße „südliche Stichstraße der Rosenheimer Straße“ in Grafing b.München (Art. 6 BayStrWG)

1. Straßenbeschreibung: Der in der Stadt Grafing b.M., Landkreis Ebersberg, bestehende öffentliche Feldweg „öffentlicher Feld- und Waldweg südliche Stichstraße der Rosenheimer Straße zum Anwesen Rosenheimer Straße 40a“ wurde bei der Erschließung des Baugebietes „Südl. Ortseingang Rosenheimer Straße“ erstmals neu hergestellt. Der Feldweg wird auf auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 739/17 Gemarkung Grafing als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet.

Der Weg erfüllt die Merkmale eines ausgebauten Feldweges gemäß der Verordnung nach Art. 54 Abs. 6 BayStrWG.

Die Widmung wird zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung wirksam (Art. 41 Abs. 3, 4 BayVwVfG).

Bestandteile: Fahrbahn

Die Straßenfläche umfasst eine Teilfläche der Fl.Nr. 739/17 der Gemarkung Grafing.

Anfangspunkt: Die Grenze zwischen der Wendefläche und dem angrenzeden nordöstlichen Grenzpunkt der Fl.Nr. 739/18 der Gemarkung Grafing, 0,000 km

Endpunkt: Der südöstliche Grenzpunkt der Fl.Nr. 751 der Gemarkung Grafing auf Höhe des Anwesens „Rosenheimer Straße 40a“, 0,048 km

2. Verfügung: Die unter 1 bezeichnete Teilfläche des Grundstücks Fl.Nrn. 739/17 der Gemarkung Grafing wird als öffentlicher Feld- und Waldweg (Art. 53 Nr. 1 BayStrWG) gewidmet (Art. 6 BayStrWG).

Die genaue räumliche Begrenzung der Widmungsfläche bestimmt sich nach der zeichnerischen Darstellung in Anlage 1 (Lageplan).

Widmungsbeschränkung: Keine

3. Träger der Straßenbaulast: Bei ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegen ist die Gemeinde Träger der Straßenbaulast (Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayStrWG).

4. Wirksamwerden: Die Widmungsverfügung wird am 01.01.2025 wirksam, frühestens am Tag nach der öffentlichen

Bekanntmachung.

Die begründeten Unterlagen der Verfügungen können in den Geschäftsräumen der Stadt Grafing b.M., Marktplatz 28, Zimmer 14, während der Dienststunden eingesehen werden.

Stadt Grafing b.M.

Grafing b.M, 13.11.2024

Christian Bauer

Erster Bürgermeister

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