Widmung eines Geh- und Radweges zwischen dem Marktplatz und der Münchener Straße
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes -BayStrWG-;
Widmung eines erstmals hergestellten Geh- und Radweges (beschränkt öffentliche Straße) zwischen dem Marktplatz und der Münchener Straße in Grafing b.München (Art. 6 BayStrWG)
1. Straßenbeschreibung:
Der in der Stadt Grafing b.München, Landkreis Ebersberg, bestehende beschränkt öffentliche Weg „Geh- und Radweg zwischen dem Marktplatz und der Münchener Straße“ wurde für das Plangebiet des Bebauungsplanes „Lentner-Gelände“ erstmals neu hergestellt. Der Geh- und Radweg wird auf einer Teilfläche der Grundstücke Fl.Nrn. 7 und 11/1 der Gemarkung Grafing als beschränkt öffentlicher Weg gewidmet.
Die Widmung wird zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung wirksam (Art. 41 Abs. 3, 4 BayVwVfG).
Bestandteile: Fahrbahn
Die innerorts verlaufende Straßenfläche umfasst eine Teilfläche der Grundstücke Fl.Nrn. 7 und 11/1 der Gemarkung Grafing.
Anfangspunkt: Die östliche Gebäudeseite des Anwesens Münchener Straße 11c auf Höhe des nordwestlichen Grenzpunktes der Fl.Nr. 12/3 der Gemarkung Grafing, 0,000 km
Endpunkt: Die Grundstücksgrenze zwischen den Grundstücken Fl.Nrn. 7 und 4/3 der Gemarkung Grafng, 0,064 km
2. Verfügung: Die unter 1 bezeichnete Teilfläche der Grundstücke Fl.Nrn. 7 und 11/1 der Gemarkung Grafing wird als beschränkt öffentlicher Weg (Art. 53 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet (Art. 6 BayStrWG). Die genaue räumliche Begrenzung der Widmungsfläche bestimmt sich nach der zeichnerischen Darstellung (rot markiert) in Anlage 1 (Lageplan).
Widmungsbeschränkung: Keine
3. Träger der Straßenbaulast: Stadt Grafing b.M. (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG),
4. Wirksamwerden: Die Widmungsverfügung wird am 01.01.2025 wirksam, frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Die begründeten Unterlagen der Verfügungen können in den Geschäftsräumen der Stadt Grafing b.München, Marktplatz 28, Zimmer 14, während der Dienststunden eingesehen werden.
Stadt Grafing b.München
Grafing b.M, 18.11.2024
Christian Bauer