Widmung einer erstmals hergestellten Erschließungsstraße - Fortsetzung der Ortsstraße "Marktplatz nördlicher Stichweg"
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes -BayStrWG-; Widmung einer erstmals hergestellten Erschließungsstraße Fortsetzung der Ortsstraße „Marktplatz nördlicher Stichweg“ in Grafing b.München (Art. 6 BayStrWG)
1. Straßenbeschreibung: Die in der Stadt Grafing b.München, Landkreis Ebersberg, bestehende Ortsstraße auf dem Grundstück Fl.Nr. 12/5 der Gemarkung Grafing „Marktplatz nördlicher Stichweg“ wurde für das Plangebiet des Bebauunsplanes „Lentner-Gelände“ verlängert und erstmals neu hergestellt. Die für die Erschließung des Plangebiets notwendige Erschließungsstraße wird auf auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 11/1 Gemarkung Grafing als Teil der bestehenden Ortsstraße „Marktplatz nördlicher Stichweg“ gewidmet.
Die Widmung wird zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung wirksam (Art. 41 Abs. 3, 4 BayVwVfG).
Bestandteile: Fahrbahn
Die innerorts verlaufende Straßenfläche umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 11/1 der Gemarkung Grafing.
Anfangspunkt: Der nord-östliche Grenzpunkt der Fl.Nr. 11/1 der Gemarkung Grafing, 0,000 km
Endpunkt: Der nordwestliche Grenzpunkt der Fl.Nr. 12/3 der Gemarkung Grafing in Richtung des Gebäudes Marktplatz 11c, 0,032 km
2. Verfügung: Die unter 1 bezeichnete Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 11/1 der Gemarkung Grafing wird als Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet (Art. 6 BayStrWG). Die genaue räumliche Begrenzung der Widmungsfläche bestimmt sich nach der zeichnerischen Darstellung (rot markiert)
in Anlage 1 (Lageplan).
Widmungsbeschränkung: Keine
3. Träger der Straßenbaulast: Stadt Grafing b.M. (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG),
4. Wirksamwerden: Die Widmungsverfügung wird am 01.01.2025 wirksam, frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Die begründeten Unterlagen der Verfügungen können in den Geschäftsräumen der Stadt Grafing b.München, Marktplatz 28, Zimmer 14, während der Dienststunden eingesehen werden.
Stadt Grafing b.München
Grafing b.M, 18.11.2024
Christian Bauer
Erster Bürgermeister