Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB)

Berufschulzentrum

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);

18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grafing b.M.

Berufsschulzentrum Grafing-Bahnhof und Erweiterung Bahnparkplatz;

Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Grafing b.München hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 den Feststellungsbeschluss zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Darstellung

a)    eines Sondergebietes Schulzentrum in Grafing-Bahnhof, westlich der Bahnlinie und dort südwestlich des Bahnparkplatzes (P+R-West) für die dort geplante Berufsschule

b)    eines Sondergebietes Parkplatz auf der als Bahnanlage dargestellten Fläche des Bahnparkplatzes westlich der Bahnlinie. Dort ist die Errichtung eines Parkdecks (Stockwerks-Parkplatz) über den ebenerdigen Bahnparklätzen geplant für Stellplätze der Berufsschule und die Erweiterung des Bahnparkplatzes

Das Landratsamt Ebersberg als die nach § 2 Abs. 1 ZustVBau zuständige Verwaltungsbehörde hat die 18. Flächennutzungsplan-Änderung in der Fassung vom 28.06.2022 (Planfertigung durch den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60 in 80335 München) mit Bescheid vom 23.05.2023, Az.: P-2023-1356) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplan-Änderung wirksam. Jedermann kann gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3, 4 BauGB den Flächennutzungsplan nebst Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a BauGB über die Umweltbelange einsehen (Rathaus, Marktplatz 28, 85567 Grafing b. München, Zimmer 16) und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweis:

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf folgendes hingewiesen:

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Grafing b. München unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht werden.

Grafing b. München, 25.05.2023

Stadt Grafing b.München

Christian Bauer

Erster Bürgermeister