Bebauungsplanaufstellung für eine zusätzliche Wohnbebauung - Gemarkung Öxing an der Rotter Straße östlicher Ortseingang "Schönblick"
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Bebauungsplanaufstellung für eine zusätzliche Wohnbebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 675 der Gemarkung Öxing an der Rotter Straße / östlicher Ortseingang „Schönblick“ im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan zur Innenentwicklung an Ortsrandgrundstücken nach § 13b BauGB. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der zuständige Bau- und Werksausschuss der Stadt Grafing b.M. hat in der Sitzung am 24.09.2019 die Aufstelllung eines Bebauungsplanes für den südlichen Teilbereich (ca. 3.300 m²) des Grundstücks Fl.Nr. 675 der Gemarkung Öxing gefasst. Das Plangebiet liegt an der Rotterstraße am östlichen Ortseingang der Siedlung „Schönblick“, nördlich gegenüber dem Anwesen „Bauer am Berg“. Planungsziel ist die Ausweisung von Wohnbauland, voraussichtlich für 3 Doppelhäuser. Die Lage des Plangebietes ist im nachfolgenden Lageplan rot markiert.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht.
Das Aufstellungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13b BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
Im Bebauungsplanverfahren erfolgt jetzt die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sowie ihrer voraussichtlichen Auswirkungen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Hierfür werden die Planunterlagen in der Zeit vom
13. März 2023 bis 14. April 2023
während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in der Bauverwaltung, Rathaus Zimmer Nr. 16, Marktplatz 28, öffentlich dargelegt. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Planunterlagen werden auch zusätzlich öffentlich ausgelegt (Rathaus, Flur im 1. Obergeschoss) uns sind im Internet einsehbar (https://www.grafing.de).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen.
Grafing b.München, 22.02.2023
Stadt Grafing b.München
Christian Bauer
Erster Bürgermeister