Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste der Schöffenwahl
Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Grafing b. München für die Amtszeit von 01.01.2024 bis 31.12.2028
- in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Ebersberg
- den Strafkammern des Landgerichts München
Der Stadtrat wird in der Sitzung vom 18.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das oben genannte Landgericht bzw. Amtsgericht fassen.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von 08.05.2023 bis 12.05.2023 im Rathaus, Marktplatz 28, 85567 Grafing b. München, 1. Stock, Zimmer 13 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, bis zum 22.05.2023 nach Schluss der Auflegung schriftlich oder persönlich zu Protokoll im Rathaus, Marktplatz 28, 85567 Grafing b. München, 1. Stock, Zimmer 13 während der allgemeinen Dienststunden Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG bzw. nach Abschnitt II Nr. 2 bis 5 der Schöffenbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Inneren vom 7. November 2012 (JMBl. S.127), zuletzt geändert am 27. Oktober 2022 (Az. E8 - 3221 E - II - 14870/2021 und B2 - 0143 – 2), nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Grafing b. München, den 20.03.2023
Christian Bauer
Erster Bürgermeister