Einbahnstraßenregelung - Schulweg

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Aufgrund der Schneemassen ist bei folgenden Straßen nur eine einseitige Befahrung (Einbahnstraßenregelung) möglich:

Bürgermeister-Schlederer-Straße, Kapellenstraße und Thomas-Mayr-Straße 

Die Bus- und Schülerbeförderungsunternehmen haben uns ausdrücklich darum gebeten für die Johann-Comenius-Schule, die Grundschule und die Georg-Huber-Schule  diese Regelung umzusetzen. Die Schulen wurden entsprechend informiert. Die winterlichen Straßenverhältnisse lassen für die Sicherheit der Schulkinder keine andere Befahrung zu.