Veröffentlicht am: 04.12.2023
Einbahnstraßenregelung - Schulweg
Aufgrund der Schneemassen ist bei folgenden Straßen nur eine einseitige Befahrung (Einbahnstraßenregelung) möglich:
Bürgermeister-Schlederer-Straße, Kapellenstraße und Thomas-Mayr-Straße
Die Bus- und Schülerbeförderungsunternehmen haben uns ausdrücklich darum gebeten für die Johann-Comenius-Schule, die Grundschule und die Georg-Huber-Schule diese Regelung umzusetzen. Die Schulen wurden entsprechend informiert. Die winterlichen Straßenverhältnisse lassen für die Sicherheit der Schulkinder keine andere Befahrung zu.