Unsinnger Donnerstag - 16. Februar 2023
Hinweise zur Allgemeinverfügung für den Unsinnigen Donnerstag am 16.02.2023
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aus Sicherheitsgründen und aus Gründen des Jugendschutzes ist es notwendig, bei größeren Veranstaltungen wie dem Faschingstreiben Vorsorge zu treffen, um ein friedliches Fest sicherzustellen und übermäßigen Alkoholkonsum im Umfeld einzuschränken.
Ähnlich wie bei anderen Veranstaltungen ist ab Veranstaltungsbeginn das Gelände nicht mehr befahrbar. Durch einen vom Veranstalter beauftragten Sicherheitsdienst finden Zugangskontrollen statt. Der Inhalt von Taschen und Rucksäcken wird überprüft, damit weder Alkohol noch Gegenstände, die als Waffe genutzt werden könnten, mitgebracht werden.
Ähnlich wie beim Volksfest ist es an diesem Tag rund um den Veranstaltungsbereich verboten, alkoholische Getränke mitzuführen und sich zu deren Konsum in öffentlichen Bereichen niederzulassen. Diese Maßnahme, soll das „Vorglühen“ mit harten alkoholischen Getränken einschränken.
Um unnötig Ärger zu vermeiden unsere Bitte an Sie:
Nehmen Sie zum Faschingstreiben am Unsinnigen Donnerstag nur das mit, was Sie unbedingt brauchen. Lassen Sie große Taschen und Rucksäcke am besten zuhause. Feiern Sie mit uns auf dem Marktplatz, wo für das leibliche Wohl bestens gesorgt ist. Nehmen Sie das Faschingstreiben nicht zum Anlass, um in dessen Umfeld möglichst viel Alkohol zu konsumieren. Dann steht einem friedlichen und unbeschwerten Fest nichts entgegen.