Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB) - Sondergebiet Berufsschulzentrum
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
a) Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für
das „Sondergebiet Berufsschulzentrum“ und das „Sondergebiet Bahn- und Schulparkplatz (Parkdeck)“ in Grafing-Bahnhof westlich der Bahnstrecke München-Rosenheim
b) Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für Streubebauung „Pierstling“ (Siedlungssplitter im Außenbereich, § 35 BauGB) zur Bestandserhaltung;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Nach Abschluss des Flächennutzungsplanverfahrens (Genehmigung vom 23.05.2023) für die Entwicklung des Berufsschulzentrums in Grafing-Bahnhof hat der Bau- und Werkausschuss am 27.06.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung von Bebauungsplänen beschlossen:
a) Zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 BauGB) für
- ein „Sondergebiet Berufsschulzentrum“ und
- ein „Sondergebiet Bahn- und Schulparkplatz (Parkdeck)“
auf den Grundstücken Fl.Nrn. 232, 233, 233/6, 234/2, 234/4, 234/9, 234/7 236/T
der Gemarkung Nettelkofen
b) Zur Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 3 BauGB) für Streubebauung „Pierstling“ (Siedlungssplitter im Außenbereich, § 35 BauGB) zur Bestandserhaltung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 237, 237/2, 237/3, 237/4, 237/5, 238, 238/2, 556/32, 585/2, 585/9, 556/34, 585/4, 585/5, 585/6, 585/8 der Gemarkung Nettelkofen
Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Die Plangebiete liegen bei Grafing-Bahnhof westlich der Bahnstrecke München-Rosenheim (5510) und sind im nachfolgenden Luftbild rot umrandet dargestellt.
Planungsziel ist die Errichtung einer Berufsschule nebst Schulturnhalle durch den Landkreis Ebersberg. Gleichzeitig sollen die bestehenden Bahnparkplätze mit einem Parkdeck überbaut werden, das für die Stellplätze der Berufsschule und zur Erweiterung der Bahnparkplätze (P+R-Anlage) genutzt wird. Diese Flächen werden als Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt.
Nördlich der bestehenden Bahnparkplätze erfolgt auf dem Grundstück Fl.Nr. 232 der Gemarkung Nettelkofen die Festsetzung einer Fläche für ein Regenrückhaltebecken.
Aufgrund der aktuellen Planungen für den Brenner-Nordzulauf wird die Festsetzung eines Parkplatzes auf die westliche Hälfte des bestehenden Bahnparkplatzes beschränkt. Durch ein „Parkdeck“ (Parkplatz-Stockwerk) können dort über dem (ebenerdigen) Bahnparkplatz die schulnotwendigen Parkplätze flächensparend errichtet werden. Die ursprünglich geplante Errichtung zusätzlicher Bahnparkplätze wird vorerst nicht mehr weiterverfolgt.
Die Erschließung erfolgt über die bestehende Zufahrt zu den Bahnparkplätzen, die hierfür verbreitert und auch im südlichen Einmündungsbereich zur Staatstraße St 2351 ausgebaut werden muss.
Die im Plangebiet liegenden Waldflächen (Fl.Nrn. 234/8 und 234 der Gemarkung Netelkofen) südlich des Bahnparkplatzes und Biotopfläche nordwestlich des Bahnparkplatzes bleiben erhalten. Die bestehende Feldzufahrt innerhalb der Waldflächen wird als weitere Erschließungszufahrt zur Berufsschule festgesetzt,
Das Teilgebiet des einfachen Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 3 BauGB) für den Siedlungssplitter Pierstling ist in roter Farbe gedeckt dargestellt. Es handelt sich um eine Streubebauung im bauplanungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB). Hier gilt es auszuschließen, dass diese Bebauung durch die spätere Realisierung der Berufsschule am Bebauungszusammenhang teilnimmt und dann ggf. dem Innenbereich (§ 34 BauGB) zugehört. Diese durch den Bebauungsplan für die Berufsschule möglicherweise ausgelösten Rechtsfolgen sind auszuschließen, da eine weitere Bebauung aufgrund der hohen Bahnlärmbelastung nicht den Anforderungen einer geordneten Siedlungsentwicklung entspricht. Um diese Entwicklung auszuschließen, werden überbaubare Grundstücksflächen für den in zulässiger Wiese errichteten Baubestand festgesetzt.
Für das Bebauungsplanverfahren wird jetzt das frühzeitige Beteiligungsverfahren durchgeführt. Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen sowie ihrer voraussichtlichen Auswirkungen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB) werden die Planunterlagen (Bebauungsplan nebst Begründung mit Umweltbericht) in der Zeit vom
01.08.2023 bis 15.09.2023
während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in der Bauverwaltung, Rathaus - Zimmer 16, Marktplatz 28, öffentlich dargelegt. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Zusätzlich werden die Planunterlagen in dieser Zeit auch im Rathaus (Flur im 1. Obergeschoss), Marktplatz 28, öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen sind auch im Internet einsehbar (https://www.grafing.de) und werden auch über das zentrale Internetportal (http://www.bauleitplanung.bayern.de) verfügbar gemacht.
Es besteht in diesem Zeitraum die Möglichkeit, mündlich zur Niederschrift oder schriftlich zur Flächennutzungsplanänderungen Stellung zu nehmen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Grafing deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Grafing b.München, 07.06.2023
Stadt Grafing b.München
Johannes Oswald
Zweiter Bürgermeister