Bebauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet - "Aiblinger Straße"
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Allgemeines Wohngebiet auf den Grundstücken Fl.Nrn. 555 Teilfläche und 588 der Gemarkung Grafing westlich der Aiblinger Straße (Bebauungsplan "Aiblinger Straße – 2. Bauabschnitt"); Bekanntmachung der Internetveröffentlichung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 07.05.2019 den Aufstellungsbeschluss gefasst für die Bebauungsplan zur Ausweisung von Wohnbauflächen westlich der Aiblinger Straße im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 555 (Teilfläche) und 588 der Gemarkung Grafing.
Planungsziel ist die Schaffung von verbilligtem Mietwohnraum, vor allem für das städtische Grundstück Fl.Nr. 588 der Gemarkung Grafing in Zusammenarbeit mit der BayernHeim GmbH (Unternehmen des Freistaates Bayern) im Rahmen der einkommensorientierten Mietraumförderung.
Das Planungsgebiet erstreckt sich auf eine Fläche von ca. 9.800 m². Die Bebauung erfolgt durch 3-geschossige Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragen. Die Erschließung erfolgt über die Pfarrer-Aigner-Straße zur Glonner Straße.
Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren, ursprünglich als Bebauungsplan zur erweiterten Innenentwicklung gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Nach der Feststellung der Ungültigkeit des § 13b BauGB (Anwendungsvorrang des Europarechts) durch das Bundesverwaltungsgericht am 18.07.2023 wird der Bebauungsplan gemäß der Nachfolgeregelung des § 215a Abs. 1 BauGB jetzt im beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB fortgeführt. Eine Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) wird durchgeführt. Auf eine nochmalige Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird verzichtet.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme werden jetzt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
11.03.2024 bis 12.04.2024
unter folgender Internetadresse veröffentlicht: https://www.grafing.de/bauen-mobilitaet-umwelt/Bauen-und-Erschliessen/bauleitplanung/in-aufstellung.html
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Menschen | Hinweise über Immissionsbelastung im Baugebiet durch den Verkehrslärm aus der Aiblinger Straße; Hinweise über Immissionsbelastung außerhalb des Baugebietes durch die Verkehrszunahme; Hinweis über (fehlende) Störfallbetriebe
|
Verkehr, Abwasser | Verkehrsanbindung und Leistungsfähigkeit der Erschließung; Verkehrsgutachten; Hinweis zur Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer; Hinweis zur Abwasserentsorgung;
|
Niederschlagswasser | Baugrunduntersuchung über Boden- und Grundwasserverhältnisse sowie Versickerungseignung; Versiegelungswirkung und Oberflächenwasserabfluss; Entwässerungskonzept zur Niederschlagswasserbeseitigung
|
Hochwasser | Hinweise über Hohenverhältnisse und Lage außerhalb von Überschwemmungsgebieten, Hinweis auf Risiken bei Starkregenereignissen
|
Trinkwasser, Grundwasser
| Hinweise zur Trinkwasserversorgung und zur Lage außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten; Grundwasserverhältnisse und deren Flurabstand
|
Tiere, Pflanzen, Natur- und Biotopschutz, Biotopverbund | Artenschutzrechtliche Vorabschätzung mit Relevanzprüfung; naturschutzrechtliches Eingriffs- und Ausgleichskonzept, Hinweis über Lage außerhalb von gesetzlichen Schutzgebieten
|
Boden, Wald, Landwirtschaft | Bodengutachten zur Baugrundeignung; Hinweis auf Bodengüte; Hinweis über Bedeutung des Bodens für die Agrarwirtschaft und zur „Umwidmungssperre“; Hinweise auf (fehlende) Altlasten
|
Landschaft
| Auswirkung auf Landschaftsbild; Hinweis auf Landschaftsplan
|
Landesplanung, Zersiedelung, Flächensparen | Feststellung zur Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung; Übereinstimmung mit dem Anbindungsgebot; Hinweise zum Flächenspargebot |
Nutzung erneuerbarer Energien, Klima
| Hinweise zur Strom- und Wärmeenergieversorgung; Regelungen über die Solarpflicht; Hinweise zur Grünstruktur für Klimaanpassung |
Kulturgüter, sonstige Sachgüter | Hinweise über den Umgang mit Bodendenkmälern |
Wechselwirkungen | Hinweise im Umweltbericht
|
Zusätzlich zur Internetveröffentlichung stehen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grafing b.M. (Flur im 1. Obergeschoss), Marktplatz 28, 85567 Grafing, auch ein öffentlich zugängliches Lesegerät zur Verfügung bzw. werden die genannten Unterlagen öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Weiter besteht im oben genannten Zeitraum während der allgemeinen Geschäftszeiten auch Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Hierfür werden die oben genannten Unterlagen in der Bauverwaltung (Rathaus Zimmer Nr. 16) öffentlich dargelegt. Dabei wird ebenfalls bis 12.04.2024 Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht vorgebrachten Äußerungen und Stellungnahmen werden überprüft und fließen dann in die Entscheidung über den Bebauungsplan ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Grafing b.München, 05.02.2024
Stadt Grafing b.München
Christian Bauer
Erster Bürgermeister