Aufstellung Bebauungsplan Berufsschulzentrum - Grafing-Bahnhof
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
a) Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das „Sondergebiet Berufsschulzentrum“ und das „Sondergebiet Bahn- und Schulparkplatz (Parkdeck)“ in Grafing-Bahnhof westlich der Bahnstrecke München-Rosenheim
b) Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes „Außenbereichssiedlung Pierstling“;Bekanntmachung der Internetveröffentlichung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Nach Abschluss des Flächennutzungsplanverfahrens (Genehmigung vom 23.05.2023) wurde für die Entwicklung des Berufsschulzentrums in Grafing-Bahnhof (westlich der Bahnstrecke) die Aufstellung eines Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 BauGB) eingeleitet. Für die ordnungsgemäße Entwässerung des Niederschlagswassers ist ein Regenrückhaltebecken vorgesehen. Die Baufläche der Berufsschule wird als „Sondergebiet Berufsschulzentrum“ festgesetzt
Die Stellplätze der Berufsschule sollen über dem bestehenden Bahnparkplätzen errichtet werden als „Parkdeck“. Aufgrund der Planungen der Deutschen Bahn für den „Brenner-Nordzulauf“ wurde die ursprüngliche Ausweisung eines weiteren Parkdecks (östliche Hälfte des Bahnparkplatzes) zurückgestellt und ist nicht mehr Gegenstand des Bebauungsplan. Der Bebauungsplanentwurf sieht die Festsetzung eines „Sondergebiet Bahn- und Schulparkplatz (Parkdeck)“ nur auf der westlichen Hälfte des bestehenden Bahnparkplatzes fest.
Der Geltungsbereich erfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 236, 234/4, 234/7,234/8, 234/9, 233/6, 233, 232, 232/4, 232/8, 232/9, 232/5 der Gemarkung Nettelkofen und ist im nachfolgenden Übersichtslageplan rot unrandet. Das Plangebiet reicht bis an die Gemeindegrenze zu Bruck heran (im Übersichtlageplan rosa-strichliert).
Gleichzeitig wird für die Ansiedlung „Pierstling“, einem Siedlungssplitter im Außenbereich (§ 35 BauGB), ein einfacher Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 3 BauGB) aufgestellt, der im Übersichtslageplan grün umrandet Der Geltungsbereich erfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 237, 237/2, 237/3, 237/4, 237/5, 238, 238/2, 556/32, 585/2, 585/9, 556/34, 585/4, 585/5, 585/6, 585/8 der Gemarkung Nettelkofen. Mit diesem selbständigen Bebauungsplan soll eine weitere Bebauung in „Pierstling“ ausgeschlossen und sollen die vorhandenen Freiflächen bzw. Grünstrukturen bewahrt werden. Diese Flächen bleiben weiterhin dem Außenbereich zugehörig (§ 35 BauGB).
Der vom Bau- und Werkausschuss am 24.10.2023 gebilligte Entwurf der Bebauungspläne mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme werden jetzt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
11.03.2024 bis 12.04.2024
unter folgender Internetadresse veröffentlicht: https://www.grafing.de/bauen-mobilitaet-umwelt/Bauen-und-Erschliessen/bauleitplanung/in-aufstellung.html
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Menschen | Hinweise über Immissionsbelastung durch Bahnlärm, Immissionsbelastung der Anlieger durch Verkehrslärm (Zufahrt, Parkplatz); Verkehrslärmgutachten, insbesondere auch über mittelbare Verkehrslärmzunahme außerhalb des Plangebietes, Hinweis über (fehlende) Störfallbetriebe
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Verkehr, Abwasser | Verkehrsanbindung und Leistungsfähigkeit der Erschließung; Verkehrsgutachten; Hinweis zur Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer; Hinweis zur Abwasserentsorgung; Planung und Plankollision mit dem geplanten Neubau einer Bahnstrecke für den Brenner-Nordzulauf mit aktuellem Vorentwurf; Bedarfsbeurteilung für Bahnparkplatz
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Niederschlagswasser | Baugrunduntersuchung über Boden- und Grundwasserverhältnisse sowie Versickerungseignung; Entwässerungskonzept zur Niederschlagswasserbeseitigung; Hinweise über Entwässerung der Schienenneubaustrecke
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Hochwasser | Hinweise zur Belastung des Bahngrabens und der Urtel und über Auswirkungen auf Hochwasserbelastung, Hinweis auf Starkniederschläge
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Tiere, Pflanzen, Natur- und Biotopschutz, Biotopverbund | Artenschutzrechtliche Vorabschätzung mit Relevanzprüfung und Bestandserfassung sowie Folgekartierung über Artenvorkommen (Haselmaus, Zauneidechse, Fledermaus und Vogelarten), spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung (saP); Hinweis über Biodiversität und Biotopvernetzung; naturschutzrechtliches Eingriffs- und Ausgleichskonzept, Hinweise auf fehlende Wirksamkeit der CEF-Maßnahmen am bestehenden Bahnparkplatz
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Boden, Wald, Landwirtschaft | Bodengutachten zur Baugrundeignung; Hinweis zum Schutz der Waldflächen; Ersatzaufforstung von zu beseitigenden Waldbestand; Hinweis auf Bodengüte; Hinweis über Bedeutung des Bodens für die Agrarwirtschaft und zur „Umwidmungssperre“; Erreichbarkeit für Landwirtschat; Hinweise auf (fehlende) Altlasten
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Landschaft
| Auswirkung auf Landschaftsbild, Beurteilung von Standortalternativen; Hinweis auf Landschaftsplan
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Landesplanung, Zersiedelung, Flächensparen | Feststellung zur Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung; Übereinstimmung mit dem Anbindungsgebot; Hinweise zum Flächenspargebot, Hinweise auf Beschränkung weiterer Zersiedlung im Bereich von Pierstling
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Nutzung erneuerbarer Energien, Klima
| Hinweise zur Stromversorgung und Wärmeenergieversorgung; Hinweise zur Grünstruktur für Klimaanpassung |
Kulturgüter, sonstige Sachgüter | Hinweise über den Umgang mit Bodendenkmälern; Hinweise über Rechtsfolgen für die Bebauung in Pierstling
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Wechselwirkungen | Hinweise im Umweltbericht
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Zusätzlich zur Internetveröffentlichung stehen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grafing b.M. (Flur im 1. Obergeschoss), Marktplatz 28, 85567 Grafing, auch ein öffentlich zugängliches Lesegerät zur Verfügung bzw. werden die genannten Unterlagen öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht vorgebrachten Äußerungen und Stellungnahmen werden überprüft und fließen dann in die Entscheidung über den Bebauungsplan ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Grafing b.München, 05.02.2024
Stadt Grafing b.München
Christian Bauer
Erster Bürgermeister