Aufstellung Bebauungsplan Berufsschulzentrum - Grafing-Bahnhof

Bekanntmachung 

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); 

a)  Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das „Sondergebiet  Berufsschulzentrum“ und das „Sondergebiet Bahn- und Schulparkplatz (Parkdeck)“ in Grafing-Bahnhof westlich der Bahnstrecke München-Rosenheim 

b)  Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes „Außenbereichssiedlung Pierstling“;Bekanntmachung der Internetveröffentlichung  (§ 3 Abs. 2 BauGB) 

Nach Abschluss des Flächennutzungsplanverfahrens (Genehmigung vom 23.05.2023) wurde für die Entwicklung des Berufsschulzentrums in Grafing-Bahnhof (westlich der Bahnstrecke) die Aufstellung eines Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 BauGB) eingeleitet. Für die ordnungsgemäße Entwässerung des  Niederschlagswassers ist  ein Regenrückhaltebecken vorgesehen.  Die Baufläche der Berufsschule wird als „Sondergebiet  Berufsschulzentrum“ festgesetzt 

Die Stellplätze der Berufsschule sollen über dem bestehenden Bahnparkplätzen  errichtet werden als „Parkdeck“. Aufgrund der Planungen der Deutschen Bahn für den „Brenner-Nordzulauf“ wurde die ursprüngliche Ausweisung eines weiteren Parkdecks  (östliche Hälfte des Bahnparkplatzes) zurückgestellt und ist nicht mehr Gegenstand des Bebauungsplan. Der Bebauungsplanentwurf  sieht die Festsetzung eines „Sondergebiet Bahn- und Schulparkplatz (Parkdeck)“ nur auf der westlichen Hälfte des bestehenden Bahnparkplatzes fest. 

Der Geltungsbereich erfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 236, 234/4, 234/7,234/8, 234/9, 233/6, 233, 232, 232/4, 232/8, 232/9, 232/5 der Gemarkung Nettelkofen und ist im nachfolgenden Übersichtslageplan rot unrandet.  Das Plangebiet reicht bis an die Gemeindegrenze zu Bruck heran (im Übersichtlageplan rosa-strichliert).

Bild

Gleichzeitig wird für die Ansiedlung „Pierstling“, einem Siedlungssplitter im Außenbereich (§ 35 BauGB), ein einfacher Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 3 BauGB) aufgestellt, der im Übersichtslageplan grün umrandet Der Geltungsbereich erfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 237, 237/2, 237/3, 237/4, 237/5, 238, 238/2, 556/32, 585/2, 585/9, 556/34, 585/4, 585/5, 585/6, 585/8 der Gemarkung Nettelkofen.   Mit diesem selbständigen Bebauungsplan soll eine weitere Bebauung in „Pierstling“ ausgeschlossen und sollen die vorhandenen Freiflächen bzw. Grünstrukturen  bewahrt werden.  Diese Flächen bleiben weiterhin dem Außenbereich zugehörig (§ 35 BauGB).

 

Der vom Bau- und Werkausschuss am 24.10.2023 gebilligte Entwurf  der Bebauungspläne mit Begründung und Umweltbericht  sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme werden jetzt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 

11.03.2024 bis 12.04.2024 

unter folgender Internetadresse veröffentlicht: https://www.grafing.de/bauen-mobilitaet-umwelt/Bauen-und-Erschliessen/bauleitplanung/in-aufstellung.html 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut

Art der vorhandenen Information

Menschen

Hinweise über Immissionsbelastung durch Bahnlärm, Immissionsbelastung der Anlieger durch Verkehrslärm (Zufahrt, Parkplatz); Verkehrslärmgutachten, insbesondere auch über mittelbare Verkehrslärmzunahme außerhalb des Plangebietes, Hinweis über (fehlende) Störfallbetriebe

 

Verkehr, Abwasser

Verkehrsanbindung und Leistungsfähigkeit der Erschließung;

Verkehrsgutachten; Hinweis zur Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer; Hinweis zur Abwasserentsorgung; Planung und Plankollision mit dem geplanten Neubau einer Bahnstrecke für den Brenner-Nordzulauf mit aktuellem Vorentwurf; Bedarfsbeurteilung für Bahnparkplatz

 

Niederschlagswasser

Baugrunduntersuchung über Boden- und Grundwasserverhältnisse sowie Versickerungseignung;

Entwässerungskonzept zur Niederschlagswasserbeseitigung; Hinweise über Entwässerung der Schienenneubaustrecke

 

Hochwasser

Hinweise zur Belastung des Bahngrabens und der Urtel und über Auswirkungen auf Hochwasserbelastung, Hinweis auf Starkniederschläge

 

Tiere, Pflanzen,

Natur- und Biotopschutz, Biotopverbund

Artenschutzrechtliche Vorabschätzung mit Relevanzprüfung und Bestandserfassung sowie Folgekartierung über Artenvorkommen (Haselmaus, Zauneidechse, Fledermaus und Vogelarten), spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung (saP); Hinweis über Biodiversität und Biotopvernetzung; naturschutzrechtliches Eingriffs- und Ausgleichskonzept, Hinweise auf fehlende Wirksamkeit der CEF-Maßnahmen am bestehenden Bahnparkplatz

 

Boden, Wald,

Landwirtschaft

Bodengutachten zur Baugrundeignung;

Hinweis zum Schutz der Waldflächen; Ersatzaufforstung von zu beseitigenden Waldbestand;  Hinweis auf Bodengüte; Hinweis über Bedeutung des Bodens für die Agrarwirtschaft und zur „Umwidmungssperre“;  Erreichbarkeit für Landwirtschat;  Hinweise auf (fehlende) Altlasten

 

Landschaft

 

Auswirkung auf Landschaftsbild, Beurteilung von Standortalternativen;

Hinweis auf Landschaftsplan

 

Landesplanung, Zersiedelung, Flächensparen

Feststellung zur Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung; Übereinstimmung mit dem Anbindungsgebot; Hinweise zum Flächenspargebot, Hinweise auf Beschränkung weiterer Zersiedlung im Bereich von Pierstling

 

Nutzung erneuerbarer Energien, Klima

 

Hinweise zur Stromversorgung und Wärmeenergieversorgung; Hinweise zur Grünstruktur für Klimaanpassung

Kulturgüter, sonstige Sachgüter

Hinweise über den Umgang mit Bodendenkmälern; Hinweise über Rechtsfolgen für die Bebauung in Pierstling

 

Wechselwirkungen

Hinweise im Umweltbericht

 

Zusätzlich zur Internetveröffentlichung stehen während der Veröffentlichungsfrist  im Rathaus der Stadt Grafing b.M. (Flur im 1. Obergeschoss),  Marktplatz 28, 85567 Grafing, auch ein öffentlich zugängliches Lesegerät zur Verfügung bzw. werden die genannten Unterlagen öffentlich ausgelegt. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist  können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können  bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht vorgebrachten Äußerungen und Stellungnahmen werden überprüft und fließen dann in die Entscheidung  über den Bebauungsplan ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 

Grafing b.München, 05.02.2024

Stadt Grafing b.München 

Christian Bauer

Erster Bürgermeister