Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes - Gustl-Waldau-Straße
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),
Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 BauGB) für die Grundstücke Fl.Nrn. 301 und 306 der Gemarkung Grafing zwischen der Münchener Straße und der Wohnbebauung an der Gustl-Waldau-Straße zur Ausweisung
a) von Wohnbauflächen (Allgemeines Wohngebiet)
(Bebauungsplan „Gustl-Waldau-Straße – Bauabschnitt 3“)
b) eines eingeschränkten Gewerbegebietes
(Bebauungsplan „Nördliche Münchener Straße - Bauabschnitt 2)
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadt Grafing b.M. hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die bisher unbebaute Fläche zwischen der Münchener Straße und der Bebauung an der Gustl-Waldau-Straße beschlossen. Im Norden grenzt das Plangebiet an den Parkplatz des „Netto-Markt“ heran.
Im südlichen Teilgebiet soll auf einer Fläche von ca. 3.200 m² eine Wohnbebauung (Allgemeines Wohngebiet, § 4 BauNVO) ausgewiesen werden, das über die bestehende Gustl-Waldau-Straße (Stichstraße mit Wendemöglichkeit) erschlossen wird. Im nördlichen Teilgebiet mit ca. 5.400 m² soll ein eingeschränktes Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) ausgewiesen werden, das über eine gesondert Zufahrt über die Münchener Straße erschlossen wird.
Der vom Bau-, Werk- und Umweltausschuss am 26.09.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nebst Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
11.12.2023 bis 19.01.2024
während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus (Flur im 1. Obergeschoss), Marktplatz 28, Grafing, Einsicht öffentlich aus.
Die Planunterlagen werden zusätzlich ins Internet eingestellt (Homepage der Stadt Grafing b.M. https://www.grafing.de) und sind über das zentrale Internetprotal des Landes Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) verfügbar.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Menschen | Schalltechnische Untersuchung, Hinweise auf Immissionsbelastung durch Gewerbelärm, Verkehrslärmeinwirkungen aus den Straßen, Verkehrssicherheit
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Wasser | Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, Grundwasserverhältnisse, Versickerungsmöglichkeiten, Hinweise auf Überschwemmungsgefahr bei Starkregen
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Tiere, Pflanzen Natur- und Biotopschutz | Auswirkungen auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, Tier- und Pflanzenwelt einschließlich Lebensstätten und Lebensräume, Eingriffs- und Ausgleichsbilanz, Ausgleichskonzept, Freiflächengestaltung
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Boden | Auswirkungen auf Landwirtschaft, Bodengüte und Bedeutung für Agrarproduktion, Baugrundverhältnisse
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Landschaftsbild, Landschaft, Landschaftsplan
| Auswirkung auf das Landschaftsbild, Auswirkungen durch die Ausgleichsflächen außerhalb des Plangebietes
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Nutzung erneuerbare Energie, Klimaschutz | Pflicht zur Anbringung von Solaranlagen |
Kultur, sonstige Sachgüter | Auswirkungen auf zentralörtlichen Versorgungsbereich (Innenstadt) und Einzelhandelsfunktion |
Wechselwirkungen | Hinweise im Umweltbericht |
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf bei der Stadt Grafing b.M. abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Grafing, 27.10.2023
Stadt Grafing b.M.
Christian Bauer
Erster Bürgermeister