Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes - Gustl-Waldau-Straße

Bild

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),
Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 BauGB) für die Grundstücke Fl.Nrn. 301 und 306 der Gemarkung Grafing zwischen der Münchener Straße und der Wohnbebauung an der Gustl-Waldau-Straße zur  Ausweisung 
a) von Wohnbauflächen (Allgemeines Wohngebiet)

    (Bebauungsplan „Gustl-Waldau-Straße – Bauabschnitt 3“) 
b) eines eingeschränkten Gewerbegebietes

    (Bebauungsplan „Nördliche Münchener Straße - Bauabschnitt 2)

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadt Grafing b.M.  hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die bisher unbebaute Fläche zwischen der Münchener Straße und der Bebauung an der Gustl-Waldau-Straße beschlossen. Im Norden grenzt das Plangebiet an den Parkplatz des  „Netto-Markt“ heran.

Im südlichen Teilgebiet soll  auf einer Fläche von ca. 3.200 m² eine Wohnbebauung (Allgemeines Wohngebiet, § 4 BauNVO) ausgewiesen werden, das über die bestehende Gustl-Waldau-Straße (Stichstraße mit Wendemöglichkeit) erschlossen wird.  Im nördlichen Teilgebiet mit ca. 5.400 m² soll ein eingeschränktes Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) ausgewiesen werden, das über eine gesondert Zufahrt über die Münchener Straße erschlossen wird.

Der vom Bau-, Werk- und Umweltausschuss am 26.09.2023  gebilligte und zur Auslegung bestimmte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nebst Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen  liegen in der Zeit vom

11.12.2023 bis 19.01.2024

während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus (Flur im 1. Obergeschoss), Marktplatz 28, Grafing, Einsicht öffentlich aus.

Die Planunterlagen werden zusätzlich ins Internet eingestellt (Homepage der Stadt Grafing b.M.  https://www.grafing.de) und sind über das zentrale Internetprotal des Landes Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) verfügbar.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

SchutzgutArt der vorhandenen Information
Menschen

Schalltechnische Untersuchung, Hinweise auf Immissionsbelastung durch Gewerbelärm, Verkehrslärmeinwirkungen aus den Straßen, Verkehrssicherheit

 

Wasser

Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, Grundwasserverhältnisse, Versickerungsmöglichkeiten, Hinweise auf Überschwemmungsgefahr bei Starkregen

 

Tiere, Pflanzen

Natur- und Biotopschutz

Auswirkungen auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, Tier- und Pflanzenwelt einschließlich Lebensstätten und Lebensräume, Eingriffs- und Ausgleichsbilanz, Ausgleichskonzept, Freiflächengestaltung

 

Boden

Auswirkungen auf Landwirtschaft, Bodengüte und Bedeutung für Agrarproduktion, Baugrundverhältnisse

 

Landschaftsbild, Landschaft, Landschaftsplan

 

Auswirkung auf das Landschaftsbild, Auswirkungen durch die Ausgleichsflächen außerhalb des Plangebietes

 

Nutzung erneuerbare Energie, KlimaschutzPflicht zur Anbringung von Solaranlagen
Kultur, sonstige SachgüterAuswirkungen auf zentralörtlichen Versorgungsbereich (Innenstadt) und Einzelhandelsfunktion
WechselwirkungenHinweise im Umweltbericht

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf bei der Stadt Grafing b.M. abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Grafing, 27.10.2023

Stadt Grafing b.M.

Christian Bauer

Erster Bürgermeister