Benutzungsordnung Stadtbücherei

STADTBÜCHEREI GRAFING

Grenzstraße 5 - 85567 Grafing b. München - Telefon 08092/6733 

Benutzungsordnung 

 

§ 1

Benutzungsberechtigung 

(1)       Die Stadtbücherei Grafing ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedem zur Verfügung steht. 

(2)       Die Bücherei ist berechtigt, vor der Zulassung zur Benutzung Einsicht in den Personalausweis/Reisepass des Benutzenden zu nehmen, bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung der Eltern notwendig. 

(3)       Die personenbezogenen Daten werden elektronisch nach gesetzlicher Maßgabe (siehe Datenschutzverordnung) gespeichert. 

§ 2

Leseausweis (Chip-Karte) 

Für jeden Benutzenden (bzw. Ehepaare oder Geschwister) wird ein Leseausweis angelegt. Dieser Leseausweis ist nicht übertragbar. Jede Namensänderung und jeder Wohnortwechsel ist anzuzeigen. Bei Verlust der Büchereikarte ist eine Gebühr (siehe Gebührenordnung) zu bezahlen. 

§ 3

Verwaltungs- / Mahngebühr 

(1)       Die Ausleihe der Medien erfolgt - mit Ausnahme von DVDs - kostenlos. 
Es wird lediglich eine Verwaltungsgebühr pro Lesejahr (365 Tage) erhoben. Die Gebühren können Sie unserer Gebührenordnung entnehmen.  Die Ausleihe von DVDs erfolgt ausschließlich auf die Erwachsenenkarte, da es sich um gebührenpflichtige Medien handelt.            

(2)       Bei Überschreitung von Leihfristen werden Gebühren erhoben. Die Gebühren sind in der Gebührenordnung einsehbar.

                       

                                                                                                   § 4

Ausleihfristen / Fernleihe 

(1)          Die Ausleihfrist beträgt für

              Hörbücher, Romane, Sachbücher, Spiele                                    28 Tage + 2 x 14 Tage Verlängerung

              Reiseführer, Tonies                                                                         28 Tage ohne Verlängerung

              Zeitschriften, DVDs                                                                           7 Tage + 2 x 7 Tage Verlängerung

 

(2)          Bücher, die sich nicht im Bestand der Stadtbücherei Grafing befinden, jedoch im Büchereinetzwerk Ebersberg (BNE) zur Verfügung stehen, können gegen eine Pauschale (siehe Gebührenordnung) bestellt werden. 

(3)          Die Bücherei ist nicht verpflichtet, auf ein entliehenes Medium mehr als eine Voranmeldung vorzunehmen. Sie hat gleichzeitig das Recht, entliehene Medien ohne Angabe von Gründen jederzeit zurückzufordern. Die Bücherei ist berechtigt, die Zahl der verleihbaren Medien pro Benutzenden zu beschränken. 

(4)       Sachliteratur, die sich nicht im Bestand der Stadtbücherei Grafing befindet, kann im Rahmen und unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien des Bayerischen Leihverkehrs gegen eine Portogebühr (siehe Gebührenordnung) besorgt werden. 

§ 5

Haftung und Behandlung der Medien 

(1)       Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln und Schäden sind unverzüglich zu melden. Das Weiterverleihen an Dritte oder das ständige Ausleihen ein und desselben Mediums sind untersagt. Die Benutzenden verpflichten sich, die Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. 

(2)       Die Ausleihe von Erwachsenenmedien ist ausschließlich auf einen Leseausweis für Erwachsene gestattet. 

(3)       Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat der Benutzende Ersatz oder einen Betrag in Höhe des Zeit- oder des Wiederbeschaffungswertes zu leisten, bzw. die Kosten der Schadensregulierung zu übernehmen. Dabei liegt es im Ermessen der Büchereileitung, welcher Wert angesetzt wird. 

(4)       Die öffentliche Vorführung und der Weiterverleih unserer Medien sind verboten. 

(5)       Jedes Spiel ist vor und nach der Ausleihe auf Vollständigkeit der Spielelemente (Inhaltsangabe klebt im Spieldeckel) zu prüfen. Ist das Spiel nicht vollständig, informieren Sie die Stadtbücherei. Für verlorene oder unbrauchbare Spielteile wird eine Gebühr (siehe Gebührenordnung) fällig. 

§ 6

Benutzerordnung / Benutzersperre 

(1)       Mit der Unterschrift auf der Anmeldung erkennen die Benutzenden bzw. die gesetzlich Vertretenden die Bestimmungen der Büchereibenutzungsverordnung in vollem Umfang an. 

(2)       Verstöße gegen die Benutzungsordnung können einen befristeten oder dauernden Ausschluss von der Benutzung der Bücherei nach sich ziehen. Hierüber entscheiden die Träger der Bücherei auf Antrag der Büchereileitung. 

§ 7

Meldepflicht bei ansteckenden Krankheiten 

Die Benutzenden haben bei Auftreten einer meldepflichtigen ansteckenden Krankheit in der Wohnung die Bücherei davon zu unterrichten. Die Bücherei kann nach ihrer Wahl die Desinfizierung der Medien durch den Benutzenden verlangen oder die Medien selbst desinfizieren lassen. Die Benutzenden tragen die dadurch entstandenen Kosten. 

§ 8

Verhalten in den Büchereiräumen 

In den Büchereiräumen sind Essen, Trinken und Rauchen untersagt. Die Benutzenden haben darauf zu achten, dass sie durch ihr Verhalten die anderen Benutzenden bzw. den Ausleihbetrieb nicht stören. Den Anweisungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten. 

§ 9

Öffnungszeiten 

Die Öffnungszeiten entnehmen Sie unserem Aushang, unserer Webseite oder unseren Social Media Auftritten Kindergärten und Schulklassen nach Vereinbarung.

                                                                                                     § 10

Genehmigung und Inkrafttreten 

Die Benutzungsordnung tritt am 01. Januar in Kraft. 

Grafing, 01. Januar 2024 

Stadt Grafing b/München                                                      Pfarrkirchenstiftung Grafing

 

 

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Christian Bauer                                                                     Dr. Anicet Mutonkole-Muyombi

1. Bürgermeister                                                                   Stadtpfarrer