Vollzug des Baugesetzbuchs - Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Wohngebietes - Nettelkofener Straße
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Wohngebietes
am Ortsausgang der Nettelkofener Straße / Südseite
(„Bebauungsplan Südlich der Nettelkofener Straße“);
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) und der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Bereits am 11.03.2014 wurde erstmals die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Allgemeines Wohngebiet am westlichen Ortsrand zwischen der Nettelkofener Straße und der Elisabethstraße beschlossen. Hauptziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Wohnheimes für behinderte Menschen südlich der Nettelkofener Straße. Zur städtebaulichen Einbindung erfolgt die ergänzende Ausweisung von kleinteiligen Wohngebäuden. Im Bereich westlich der Elisabethstraße sollte eine einreihige Wohnbebauung entstehen. Der Flächennutzungsplan wurde für das Plangebiet am 16.03.2015 geändert.
Am 15.03.2016 wurde das Bebauungsplanverfahren dann in 2 Planungsabschnitte getrennt. Für den südlichen Planungsabschnitt (Westlich der Elisabethstraße) wurde wegen der unzureichenden Entwässerungsmöglichkeiten (Niederschlagswasser) das Verfahren ausgesetzt. Der nördliche Planungsabschnitt („Bebauungsplan südlich der Nettelkofener Straße“) wurde fortgeführt und dann 2017 in das beschleunigte Verfahren (§ 13b BauGB) übergeleitet.
Der weitere Fortgang des Verfahrens war dann von der vertraglichen Regelung über die Neuordnung der Grundstücke und die Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zur sozialen Bodenordnung abhängig, die erst jetzt im November 2023 abgeschlossen werden konnte.
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 über die Ungültigkeit des beschleunigten Verfahrens nach § 13 b BauGB (Verstoß gegen den Anwendungsvorrang des Europarechts) wurde jetzt vom Bau- und Werkausschuss am 24.10.2023 die Aufstellung des „Bebauungsplanes südlich der Nettelkofener Straße im sog. „Regelverfahren“ beschlossen. Damit wird das Bebauungsplanverfahren von Beginn an neu durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Im Bebauungsplanverfahren erfolgt jetzt die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihrer voraussichtlichen Auswirkungen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Hierfür werden die Planunterlagen in der Zeit vom
01.02.2024 bis 01.03.2024
während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in der Bauverwaltung (Rathaus, 1. Stock, Zimmer Nr. 16, Marktplatz 28) öffentlich dargelegt. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Planunterlagen werden auch zusätzlich im Internet veröffentlicht (https://www.grafing.de/bauen-mobilitaet-umwelt/Bauen-und-Erschliessen/bauleitplanung/in-aufstellung.html) und liegen in der o.g. Zeit auch öffentlich zur Einsichtnahme aus (Rathaus, Flur im 1. Stock).
Vorgebrachte Äußerungen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Verfahren ein.
Grafing b.München, 21.12.2023
Stadt Grafing b.München
Christian Bauer
Erster Bürgermeister