Aufstellung von Luft-Wärmepumpen und Klimaanlagen
Aufgrund vermehrt auftretender Beschwerden hinsichtlich Luft-Wärmepumpen und Klimaanlagen sollten Bauherren beim Einbau von verfahrensfreien Luft-Wärmepumpen auf ggf. entstehende Lärmproblematiken achten. Oftmals kann Nachbarbeschwerden bereits durch Information vor Baubeginn und ggf. Abstimmung des Aufstellortes vorgebeugt werden.
Klima- und Heizgeräte
Beim Einbau von nach außen wirkenden Klima- und Heizgeräten (z B. Luft-Wärmepumpen) sind die gesetzlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Es ist auf den Einbau lärmarmer Geräte zu achten.
Der Immissionsbeitrag von nach außen wirkenden Klima- und Heizgeräten sollte sinnvollerweise (ohne Kenntnis der Vorbelastung) in der Nachbarschaft den Immissionsrichtwert der TA Lärm um mindestens 6 dB(A) unterschreiten und darf am Immissionsort nicht tonhaltig sein. Hinsichtlich der tieffrequenten Geräusche ist die DIN 45680: 1997-03 beachten.
Zur Auswahl der Geräte und zu wichtigen Gesichtspunkten bei der Aufstellung wird auf den Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten (Klimageräte; Kühlgeräte, Lüftungsgeräte, Luft-Wärmepumpen und Mini-Blockheizkraftwerke) und den Schallrechner des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) sowie die Broschüre „Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen - Für eine ruhige Nachbarschaft“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt hingewiesen.
Alle Veröffentlichungen sind auch so im Internet nachzulesen.
Für Beschwerden oder zur Klärung von Einzelfragen ist das Landratsamt Ebersberg, Untere Immissionsschutzbehörde, zuständig.