Grundsteuer 2025

Grundsteuerreform in Bayern 

Aufgrund der ab 1. Januar 2025 wirksam werdenden Grundsteuerreform, mussten die Kommunen die Auswirkungen auf ihre Hebesatzstruktur berechnen.

Nach dieser Berechnung werden die Hebesätze in der Stadt Grafing b.München für die Grundsteuer A und B weiterhin bei 350 Punkten bleiben.

Die vom Finanzamt neu ermittelten Berechnungsgrundlagen werden erstmalig mit dem jeweiligen Hebesatz der Stadt Grafing b.München mit Grundsteuerbescheid Anfang Januar 2025 versendet. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel des Jahresbetrags zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.