Novelle des Bayerischen Ladenschlussgesetzes

Information für die Grafinger Geschäftstreibenden

 

Am Freitag, den 01.08.2025 ist die ebenso lang erwartete wie auch überfällige Modernisierung des Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG) aus dem Jahr 1956 in Kraft getreten. 

Mit der Novelle bleiben einerseits die Rechte der Arbeitnehmer geschützt, da die Sonn- und Feiertagsruhe ebenso wie die regulären Öffnungszeiten zwischen 6 und 20 Uhr nicht angetastet wurden. Andererseits bietet das neue Gesetz aber flexiblere und modernere Möglichkeiten für Geschäftstreibende und verbessert die Versorgung auch in den dünner besiedelten ländlichen Gebieten.

Die Kernänderungen im Überblick:

  • Gemeinden können ohne, dass es ein einschränkender, vorgegebener Anlass vorhanden sein muss, an bis zu acht Werktagen pro Jahr für die gesamte Kommune sog. „Einkaufsnächte“ zwischen 20 und 24 Uhr festsetzen.
  • Außerdem können Einzelhändler für sich und ganz individuell nach ihrem Bedarf weitere vier Werktage festlegen, an denen sie ihr Geschäft zwischen 20 und 24 Uhr öffnen möchten. Es ist lediglich eine Meldung an die Gemeinde notwendig, abgesehen von etwaigen anderen erforderlichen Genehmigungen.
  • Personallose Kleinstsupermärkte mit dem üblichen Sortiment eines Supermarktes und mit bis zu 150 m² Verkaufsfläche dürfen – auch an Sonn- und Feiertagen – rund um die Uhr, also 24 Stunden täglich, geöffnet haben.Die bereits bestehenden bis zu vier verkaufsoffenen Marktsonntage pro Jahr bleiben erhalten, sind aber mit weniger bürokratischen Hürden verbunden.

 Detaillierte Informationen zum Gesetz finden Sie im folgenden Dokument: